OHN Podcast #3/21

Corona-Hilfen: Verwirrend, „aber eine gewisse Logik“

Veröffentlicht: 06.04.2021 | Geschrieben von: Christoph Pech | Letzte Aktualisierung: 09.04.2021
OHN Podcast

Die Corona-Pandemie bringt schon genug Unsicherheit mit sich. Die Corona-Hilfen des Bundes sollen eigentlich dazu beitragen, die Unsicherheit zu verringern, doch auf den ersten Blick wirken die unterschiedlichen Pakete vor allem eins: verwirrend.

Soforthilfe, Neustarthilfe, Überbrückungshilfe, Novemberhilfe, Dezemberhilfe – da verliert man leicht den Durchblick. Christoph hat sich darum dieses Mal den Kollegen Patrick Schwalger ins virtuelle Boot geholt, um Licht ins Dunkel zu bringen. Welche Hilfen sind eigentlich überhaupt noch aktuell? Wer hat Anspruch worauf? Warum sind sie so betrugsanfällig und wieso stockt die Auszahlung? Was kann ich eigentlich tun, wenn ich offiziell keinen Anspruch auf die Unterstützung habe? Und wie verhält es sich mit zusätzlichen Krediten?

Corona-Hilfen: Verwirrend, aber logisch?

Der Kollege Schwalger beruhigt: „Ja, die Corona-Hilfen wirken verwirrend, aber ihnen liegt eine gewisse Logik zu Grunde. Und was man nicht vergessen darf, ist, dass alles relativ ad hoc passieren musste.“

Ob ihr nach dem Hören der aktuellen Folge schlauer seid? Es gibt nur einen Weg, das herauszufinden.

Die neue Folge OHN Podcast könnt ihr über die folgenden Wege hören – wie übrigens auch alle weiteren Podcasts der Redaktion. Ein Abo lohnt sich also!

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Inhalt

Einleitung

CP
Herzlich Willkommen zu einem neuen OHN Podcast. In diesem Monat sprechen wir erneut über das Thema Corona. Aktuell wird viel Kritik an den Regierungschefinnen und -Chefs der einzelnen Bundesländer geübt. Auch aus der Wirtschaft gibt es Kritik; unter anderem an den verschiedenen Hilfsprogrammen, die der Bund aufgesetzt hat. Zu diesem Thema unterstützt mich heute Patrick Schwalger als Experte auf diesem Gebiet.

Zusammen versuchen wir, das Thema Coronahilfen etwas zu entwirren. Mittlerweile gibt es so viele verschiedene Hilfsprogramme, dass man schon mal den Überblick verlieren kann. Wir klären heute, welche Hilfen für welche Gruppen gelten und wie man sie erhalten kann. Im ersten Lockdown gab es Soforthilfen, dann gab es November- und Dezemberhilfen, und Überbrückungshilfen. Weiter gibt es Fonds und Sonderprogramme. Wenn ich Händler wäre, müsste ich erstmal eine Zeitlang recherchieren um herauszufinden, für welches Programm ich mich bewerben kann. Welche von diesen ganzen verschiedenen Hilfen sind jetzt - im März und April 2021 - überhaupt noch aktuell?

Aktuelle Coronahilfen im März und April 2021

PS
Generell wird zwischen Krediten und Zuschüssen unterschieden. Das sind die beiden Möglichkeiten zur finanziellen Unterstützung. Zuschüsse werden in einer bestimmten Höhe gewährt und müssen in der Regel nicht zurückerstattet werden. Kredite sind Darlehen, die natürlich zurückgezahlt werden müssen. Momentan werden dafür in vielen Fällen auch vergünstigte Konditionen gewährt. Das sind die beiden Wege, über die Unternehmen aktuell finanzielle Unterstützung erhalten können. Für viele sind die Zuschüsse am attraktivsten, da diese in den meisten Fällen nicht zurückgezahlt werden müssen und als kleine Finanzspritze dienen.

Die verschiedenen oben genannten Hilfen sind allesamt Zuschussprogramme: Novemberhilfe, Dezemberhilfe, Soforthilfe und Überbrückungshilfe. Mit Stand vom 30. März 2021 gibt es noch die Überbrückungshilfe II, die bis zum 31. März gilt. Bis Ende April ist es noch möglich, November- und Dezemberhilfe zu beantragen. Die Überbrückungshilfe 3 kann bis zum 31. August beantragt werden. Die Neustarthilfe für Soloselbstständige können Unternehmer ebenfalls bis Ende August beantragen. Das sind die aktuellen Zuschussprogramme. Auch Kredite sind bis zum Ende des Jahres zu guten Konditionen erhältlich.

Welche Coronahilfe kann ich beantragen?

PS
Der Unterschied zwischen den Zuschussprogrammen ist vor allem der Förderzeitraum. Direkt zu Beginn des Lockdowns im letzten Jahr gab es die Soforthilfe, die den Zeitraum März bis Mai 2020 abdecken sollte. Anschließend gab es die Überbrückungshilfe 1, die für Juni, Juli und August 2020 galt. Für diese Zeiträume konnten jeweils Förderungen beantragt werden.

Die Überbrückungshilfe II galt von September bis Dezember 2020, konnte allerdings noch bis zum 31.03.2021 beantragt werden. Von Januar bis Juni 2021 gilt die Überbrückungshilfe 3 und die Neustarthilfe für Soloselbstständige. Hat also ein Unternehmer Umsatzausfälle in diesen genannten Zeiträumen, kann er die entsprechende Hilfe beantragen. Neben Umsatzausfällen gelten die Zuschüsse auch für fixe Betriebskosten.

Die Höhe der Zuschüsse orientiert sich an der Höhe des Umsatzausfalls. Für jeden Monat, für den Zuschüsse beantragt werden, muss nachgewiesen werden, wie hoch der Umsatzausfall im Vergleich zu demselben Zeitraum aus 2019 ausfällt. Über diese Rechnung ergibt sich der Anspruch, die Berechtigung sowie die Höhe der Überbrückungshilfe. Bei anderen Programmen gelten teils andere Berechnungsgrundlagen.

Die Überbrückungshilfe 3 lohnt sich vor allem für Unternehmen, die größer sind als Ein-Mann-Unternehmen und vor allem hohe fixe Betriebskosten zahlen müssen. Das deckt die Überbrückungshilfe 3 ab. Auch die betriebliche Miete oder Versicherungen können mit der Überbrückungshilfe gezahlt werden. Es gibt einen Katalog mit Kosten, die für die Hilfe angesetzt werden können. Was nicht dazugehört ist z.B. der Unternehmerlohn oder private Kosten. Auch für Personalkosten ist in der Hilfe nur eine geringe Pauschale enthalten. Die Gehälter der Angestellten können mit der Hilfe nicht komplett gezahlt werden.

Wie unterscheiden sich Novemberhilfe und Dezemberhilfe zur Überbrückungshilfe?

PS
Der Unterschied von den November- und Dezemberhilfen zu den Überbrückungshilfen ist, dass die ersteren sich eher an Unternehmen richten, die durch Beschlüsse von Bund und Ländern schließen mussten - z.B. stationäre Geschäfte in Innenstädten, Veranstalter, Restaurants, Tattoostudios oder indirekt betroffene Unternehmen. Friseure fallen jedoch beispielsweise nicht darunter. Die Hilfe richtet sich nur an Unternehmen, die vor Mitte Dezember geschlossen wurden. Friseure wurden erst per Beschluss ab dem 13. Dezember geschlossen, deswegen fallen sie nicht mehr in die November- oder Dezemberhilfe. Indirekt betroffen sind z.B. Zulieferer. Ein Beispiel: Ein Unternehmen beliefert Tattoostudios mit Materialien und hat dies als Haupteinnahmequelle. Da Tattoostudios schließen mussten, haben diese keinen Bedarf mehr an den Materialien und das Unternehmen hat somit Umsatzeinbußen und ist indirekt betroffen. Das Unternehmen könnte nun auch November- oder Dezemberhilfen beantragen.

Generell sollen die November- und Dezemberhilfe die Folgen des Lockdowns in diesen Monaten abfedern. Oft kommt die Frage auf, warum nur Hilfen für diese Monate beantragt werden können, denn der Lockdown oder Shutdown dauerte bereits in den Vormonaten an und läuft immer noch weiter. Dafür wurde die Überbrückungshilfe 3 ins Leben gerufen, die diese Folgen abschwächen soll.

Zur Novemberhilfe: Nachdem im Sommer wieder Geschäfte geöffnet waren, gab es im November wieder Schließungen und die Situation gestaltete sich chaotisch. Nun wurde schnell ein Hilfsprogramm benötigt und daher die Novemberhilfe gestartet. Man ging zum damaligen Zeitpunkt davon aus, dass die Schließungen nur einen Monat dauern würden. Als das nicht eintrat, wurde die Dezemberhilfe gestartet. Nun gibt es die Überbrückungshilfe 3, die ab Januar 2021 angelaufen ist. In bestimmten Fällen kann sie auch für den Förderzeitraum November/ Dezember 2020 beantragt werden - wenn noch keine November- oder Dezemberhilfe beantragt und erhalten hat.

CP
Die zahlreichen Hilfsprogramme zu verstehen und das richtige zu beantragen, scheint kompliziert.

PS
Es gibt viele Sonderfälle und Ausnahmen, die auch noch zu beachten sind. Da können die Hilfsprogramme schnell unübersichtlich wirken. Eine gewisse Logik gibt es dennoch. Zu bedenken ist auch, dass die Zuschussprogramme sehr schnell starten mussten. Für die Überbrückungshilfe 3 konnte mehr Zeit investiert werden als z.B. für die Novemberhilfe. Ebenso bei der Soforthilfe, die in ca. einer Woche aus dem Boden gestampft wurde. Ansonsten sind noch die Antragsbedingungen zu beurteilen, oder die Probleme bei der Auszahlung.

Neustarthilfe für Solo-Selbstständige: Spezialfall Selbstständigkeit

CP
Zum Spezialfall Solo-Selbstständige: Die Überbrückungshilfen orientieren sich stark an den Fixkosten und Vergleichskosten zum Vorjahreszeitraum. Gerade bei Selbstständigen lassen sich diese Kosten nicht festmachen. Die Zuschüsse dürfen nur in das Unternehmen oder in Fixkosten fließen. Bei Selbstständigen ist es häufig so, dass das Geld auch für Lebenshaltungskosten benötigt wird. Für die Solo-Selbstständigen gibt es daher noch eine Art Extra-Hilfe, die auf ihre besonderen Bedürfnisse zugeschnitten ist. Was genau ist das?

PS
Bei der Einführung der Soforthilfe hieß es zunächst, man könne sie sich auch als Unternehmerlohn auszahlen lassen und für den privaten Lebensunterhalt nutzen. Die Aussage wurde dann revidiert. Vor allem in Nordrhein-Westfalen war die Soforthilfe im letzten Jahr ein großes Thema. In den Überbrückungshilfen I und II wurden diese privaten Kosten ausgeschlossen. Die Selbstständigen sind dadurch ein wenig durch das Raster gefallen. Verschiedene Verbände und Parteien haben sich dagegen ausgesprochen und bessere Bedingungen für Selbstständige gefordert. Die Novemberhilfe bot als erstes eine Extra-Klausel für Solo-Selbstständige: Sie konnten maximal 5.000 € beantragen, die auch für den Lebensunterhalt genutzt werden durften.

Die Überbrückungshilfe 3 berücksichtigt dies mit der Neustarthilfe für Solo-Selbstständige weiter. Von Januar bis Juni 2021 können sie sich eine Betriebskostenpauschale einmalig beantragen und auszahlen lassen. Die Zuschüsse orientieren sich auch hier am Umsatzeinbruch im Vergleich zu einem Referenzzeitraum aus 2019. Hier wird eine Art Durchschnittsumsatz 2019 errechnet, der dann durch zwei geteilt wird - im Gegensatz zu den Überbrückungshilfen, die denselben Vorjahresmonat als Referenz haben. Für die Monate Januar bis Juni können Solo-Selbstständige so einen Maximalbetrag in Höhe von 7.500 € erhalten. Auch wenn der durchschnittliche Vorjahresumsatz höher war, ist dies trotzdem die maximale Summe, die ausgezahlt wird.

Auch an der Neustarthilfe wurde kritisiert, sie sei zu knapp bemessen. Trotzdem handelt es sich hier um einen Zuschuss, der frei verfügbar und verwendbar ist; im Gegensatz zu anderen Programmen. Die Regierung macht hier keine Vorgaben dazu, wie das Geld verwendet werden soll und verlangt auch keine Nachweise.

CP
Muss die Neustarthilfe auch über einen Steuerberater beantragt werden?

PS
Nein. Die Überbrückungshilfen konnten bisher nur über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer etc. beantragt werden, auch die November- und Dezemberhilfe. Der Grund dafür war die Vermeidung von Betrug, bei der Soforthilfe gab es dazu etliche Fälle. Bei der Neustarthilfe besteht diese Verpflichtung nicht, wer es jedoch durch den Steuerberater erledigen lassen will, kann das tun.

Härtefallfonds: Welche Unternehmen erhalten die Zuschüsse?

CP
Trotz der breit angelegten Hilfen gibt es trotzdem weitere Gruppen von Unternehmen, die durch das Raster fallen und somit keinen Anspruch auf eine dieser Hilfen haben. Oder sie selbst denken, sie hätten Anspruch, doch der Antrag wurde abgelehnt. Für diese Situationen gibt es die sogenannten Härtefallfonds, richtig?

PS
Das ist eine Maßnahme, die aktuell erstellt wird. Dabei sollen Unternehmen finanzielle Hilfe erhalten, die bis dato noch keine erhalten konnten. Dafür kann es zahlreiche Gründe geben. Beispielsweise richten sich die Hilfen nur an haupterwerbliche Solo-Selbstständige richten. Wenn weniger als 51 % des Einkommens durch die Solo-Selbstständigkeit erwirtschaftet werden, besteht keine Antragsberechtigung.

Ein Beispiel: Jemand betreibt als Nebenerwerb ein Café und beschäftigt Mitarbeiter. Durch die Tatsache, dass es sich um einen Nebenerwerb handelt, ist die Person jedoch nicht berechtigt, eine der Hilfen zu beantragen. Das Bundeswirtschaftsministerium/ Bundesfinanzministerium hat daher jetzt den Härtefallfonds beschlossen. Gemeinsam mit den Bundesländern werden dann 1,5 Milliarden € zur Verfügung gestellt, die dann an die Berechtigten verteilt werden sollen. Genauere Informationen dazu fehlen noch, z.B. wann das Programm starten soll und wie es genau aussehen wird. Die Bundesregierung hat die weitere Ausgestaltung des Hilfsprogramms an die einzelnen Länder weitergegeben. Das bedeutet wahrscheinlich, dass es unterschiedliche Bedingungen pro Bundesland geben wird. Höhe und Zugangsbedingungen zum Härtefallfonds können so variieren.

Die Idee des Härtefallfonds besteht schon seit Längerem, jedoch sollten die Bundesländer bisher Beträge zu dem Fonds beisteuern, die ihnen zu hoch waren. Jetzt können sie selbst über die Höhe entscheiden, die sie beisteuern. Gleichzeitig stehen sie unter dem Druck, das Programm in Gang zu bringen, da es bereits offiziell angekündigt wurde. Weitere Informationen werden demnächst folgen.

Auszahlungsstopp und Betrugsfälle bei Coronahilfen - durch die DSGVO?

CP
Die Einrichtung eines solchen Fonds stelle ich mir schwierig vor. Es muss genau geprüft werden, wer Hilfen in welcher Höhe erhält und es werden wahrscheinlich viele Nachweise nötig werden, um überhaupt eine Berechtigung zu erhalten. Das Thema Betrug ist bei den Hilfen leider immer präsent. Wir berichteten vor einiger Zeit über die unberechtigten Hilfeanträge in Millionenhöhe, die beantragt und auch ausgezahlt wurden. Das führte kurzzeitig zu einem kompletten Auszahlungsstopp der Hilfen.

Auch die schleppende Auszahlung der Coronahilfen wird immer wieder kritisiert. Die korrekte Auszahlung sollte nach Recherchen im März oder April anlaufen. Schuld an dem Betrug mit den Coronahilfen wurde auch der DSGVO gegeben. Wie passt das zusammen?

PS
Es gibt zwei verschiedene Betrugsarten, die vorgeherrscht haben. Die erste Art betraf vor allem die Soforthilfe. Innerhalb von ein bis zwei Wochen wurde sie auf die Beine gestellt; ein wenig zu Lasten der Kontrollmöglichkeiten, wie sich im Nachhinein herausgestellt hat. Aktuell laufen Verfahren gegen Personen, die sich Hilfen erschlichen haben oder erschleichen konnten, weil die Hürden dafür gering gehalten werden mussten. Ansonsten hätte man den wirklich Hilfsbedürftigen so schnell keine Zuschüsse auszahlen können. Das Problem sehe ich weniger bei der DSGVO als bei der Geschwindigkeit der Einführung der Hilfen, bedingt durch die Dringlichkeit. Die Menge an Anträgen hat sicherlich auch dazu beigetragen. Erst sollte das Geld ausgezahlt werden, um Unternehmen schnell zu helfen, die Überprüfung musste im Nachhinein durchgeführt werden.

Das ist nun die aktuelle Situation. Überprüfungen finden statt und damit werden Betrugsfälle aufgedeckt. In einem besonders krassen Fall hatte sich jemand sogar 60 Millionen € an Soforthilfe erschlichen. Betrüger haben sich leider den einfachen Prozess der Beantragung von Coronahilfen zunutze gemacht. Die Betrugsfälle gingen mit der Überbrückungshilfe 1 zurück, da Anträge nur noch über Steuerberater eingereicht werden durften.

Vor einigen Wochen wurden große Betrugsfälle bei der Überbrückungshilfe 3 bekannt. Betrüger haben es geschafft, das System des "prüfenden Dritten" auszunutzen. Sie haben sich als Steuerberater ausgegeben, waren allerdings nicht registriert bzw. berechtigt, diese Anträge beim Bund zu stellen. Es gibt eine Liste mit Steuerberatungsfirmen, die zur Antragstellung berechtigt sind. Leute haben sich als solche ausgegeben, obwohl sie es nicht waren. Die Echtheit der Identitäten wurde nicht geprüft, auch die angegebenen IBAN wurden nicht kontrolliert. Bestimmte Datenschutzbestimmungen haben bestimmt nicht zur Verbesserung der Situation beigetragen, indem z.B. Abgleiche mit der Liste durchgeführt würden.

CP
Es bleibt zu diskutieren, ob der Auszahlungsstopp die richtige Reaktion darauf war.

PS
Wahrscheinlich war es der schnellste Weg, sich einen Überblick zu verschaffen. Für die Betroffenen war es natürlich mehr als ärgerlich. Ein Auszahlungsstopp von einer Woche war für viele jedoch wahrscheinlich noch hinnehmbar. Ärgerlicher ist, dass die November- und Dezemberhilfe noch nicht bei allen Antragstellern angekommen ist.

CP
Vielleicht waren die bürokratischen Hürden zu hoch. Aber darüber können wir nur spekulieren. Eventuell findet sich noch eine schlankere Lösung als das Steuerberater-Konzept.

PS
Dadurch wird die Verantwortung der Überprüfung an die Steuerberater abgegeben. Die Soforthilfen müssen z.B. nachträglich durch die Länder geprüft werden.

Aussetzung der Insolvenzantragspflicht: aktueller Stand

CP
Zwischenzeitlich wurde die Insolvenzantragspflicht ausgesetzt. Im Vergleich zu den Vorjahren ging die Anzahl an Insolvenzen tatsächlich zurück. Wie ist da der aktuelle Stand?

PS
Die Insolvenzantragspflicht ist bis zum Ende des Jahres ausgesetzt, mit einigen Anpassungen. Die Aussetzung der Pflicht wurde teilweise zurückgenommen, gilt aber teilweise noch. Bis zum 30. April gilt eine teilweise Aussetzung der Insolvenzantragspflicht. Für alle Unternehmen, die in finanzielle Schieflage geraten sind und bei denen keine Aussicht auf erneute Zahlungsfähigkeit besteht, gilt die Insolvenzantragspflicht. Wer sich in Zahlungsschwierigkeiten befindet, aber bereits staatliche Hilfen beantragt hat und gute Aussichten auf Genehmigung hat oder noch auf die Auszahlung wartet, muss keinen Insolvenzantrag stellen.

Kredit statt Coronahilfe: KfW-Sonderprogramm & länderspezifische Programme

CP
Weiter gibt es noch das KfW-Sonderprogramm, das am 23. März gestartet ist. Kannst du unseren Hörern erklären, was es damit auf sich hat?

PS
Das KfW-Sonderprogramm startete bereits am 23. März 2020 und wurde vor zwei Wochen verlängert. Das Sonderprogramm fällt in die Kategorie Kredite, was an sich ein sehr umfangreiches Feld ist. Die KfW bietet verschiedene Kreditprogramme für Unternehmer an, die z.B. verbesserte Konditionen oder höhere Kreditobergrenzen beinhalten. Kleinere Unternehmen können nun auch bis zu 675.000 € Kredit erhalten, vorher nur die Hälfte. Auch die Laufzeiten sind vorteilhafter. Zusätzlich gibt es noch die Gründer- und Unternehmenskredite, die auch verbesserte Konditionen aufweisen.

Wer auf der Suche nach Darlehen oder kleinerem Kapital ist, sollte sich die Angebote der Investitionsbanken der jeweiligen Bundesländer ansehen, in dem man tätig ist. Jedes einzelne Bundesland hat unterschiedliche, speziell auf Corona bezogene Kreditprogramme. Beispiel Baden-Württemberg: dort gibt es einen Liquiditätskredit für gemeinnützige Organisationen, eigene Programme für das Hotel- und Gastgewerbe, Beteiligungskapital für StartUps und kleine Unternehmen in der Coronakrise, Tilgungszuschüsse und einiges mehr.

Die KfW-Kredite bekommt man über die Hausbank, auch dort lohnt sich ggfs. eine Nachfrage. Die Zuschüsse laufen alle über den Bund, Informationen finden sich auf der zentralen Plattform.

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