Kurzmeldung

Finanzämter sollen Steuerzahler nicht überfordern

Veröffentlicht: 07.10.2022 | Geschrieben von: Christoph Pech | Letzte Aktualisierung: 07.10.2022
Finanzamt

Die wirtschaftlichen Folgen des Krieges in der Ukraine und der Sanktionen gegen Russland treffen sowohl Privathaushalte als auch Unternehmen teils sehr hart. In einem weiteren Schritt zur Entlastung der Bürger hat Bundesfinanzminister Lindner (FDP) nun angekündigt, dass auch der Fiskus in bestimmten Fällen Nachsicht walten lassen soll. In einem Schreiben, das mit den Finanzbehörden der Länder abgestimmt ist, heißt es, dass auf Antrag fällige Steuerzahlungen gestundet und Vorauszahlungen angepasst werden können, wie der Spiegel berichtet.

Dafür sind Ausnahmen bei der Einkommens- und Körperschaftssteuer vorgesehen, die zunächst bis zum 31. März 2023 gelten sollen. „Die Finanzbehörden werden diese besondere Situation bei nicht unerheblich negativ wirtschaftlich betroffenen Steuerpflichtigen angemessen berücksichtigen“, heißt es in dem Schreiben. Vor allem aufgrund der hohen Energiepreise könnten Steuerzahler zeitweise nicht in der Lage sein, entsprechende Zahlungen fristgerecht vorzunehmen.

 

Finanzämter sollen Spielräume nutzen

Die Finanzämter sollen zur Umsetzung der Entlastungsmaßnahme ihre gesetzlich möglichen Spielräume nutzen. So sollen Vollstreckungsmaßnahmen etwa ausgesetzt werden können. Betroffene werden gebeten, Kontakt mit den Behörden aufzunehmen.

Zur Entlastungen der Bürger angesichts der Inflation wurde zuletzt bereits der Mehrwertsteuersatz auf Gas und Fernwärme zeitlich befristet auf sieben Prozent gesenkt. Die von der Bundesregierung geschnürten Entlastungspakete sollen den Bürgern zusätzlich unter die Arme greifen, zum großen Teil müssen diese aber erst noch umgesetzt werden. 100 Milliarden Euro will die Bundesregierung dafür in die Hand nehmen.

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