„Fragwürdige Energiesparversprechen“

Bundesnetzagentur warnt vor Stromsparboxen aus dem Online-Handel

Veröffentlicht: 24.11.2022 | Geschrieben von: Hanna Behn | Letzte Aktualisierung: 24.11.2022
Elektrischer Stecker mit Geldbeutel und Euro-Geldmünzen

Wir alle müssen mit der derzeitigen Energie gut haushalten – Möglichkeiten, hier oder da ein wenig Strom einzusparen, können da verlockend wirken. Doch solche Angebote können täuschen, warnt aktuell die Bundesnetzagentur.

So seien derzeit Geräte im Umlauf, die damit werben, dass durch deren Nutzung die Stromrechnung reduziert werden könne. Die Behörde hat verschiedene Modelle geprüft und mahnt nun wegen zahlreicher Mängel zur Vorsicht. „Es ist das Gebot der Stunde, dass wir Energie sparen und es gibt zum Beispiel von den Verbraucherzentralen oder der Stiftung Warentest zahlreiche hervorragende Tipps, wie das geht. Gleichzeitig werden im Online-Handel unzählige Energiespargeräte angeboten, die den gesetzlichen Anforderungen nicht entsprechen. Die Nutzung solcher Geräte ist unzulässig. Nach dem Stand der Technik sind auch die Energiespareffekte solcher Geräte fragwürdig“, so Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. 

Vermeintliches Energiesparen durch ein Gerät in der Steckdose

Die Geräte, die unter Bezeichnungen wie Energie- oder Stromsparbox, Elektrosparbox oder Energiespargerät beworben und verkauft werden, sollen vermeintlich „den Stromfluss im Haushalt stabilisieren und so zu einer niedrigeren Stromrechnung führen“, erläutert die Behörde zu deren Funktionsweise. Sie sollen dafür einfach in die Steckdose gesteckt werden. 

Derartige Produkte sollten jedoch nicht mit effizienten Energiesparlampen oder etwa Energiesparthermostaten verwechselt werden, die – soweit sie den europäischen Anforderungen entsprechen – auch tatsächlich Energieeinsparungen ermöglichen würden.

Fehlende Bauteile und weitere Mängel

Für ihre Untersuchung hat die Behörde Testkäufe solcher Stromsparboxen im Online-Handel vorgenommen. Erworben wurde die Ware bei E-Commerce-Anbietern außerhalb der EU. Im Zuge der Prüfung wurde unter anderem festgestellt, dass an den Boxen Bauteile  „unfachmännisch angeschlossen“ waren und Lötverbindungen fehlten.

Die Geräte wiesen aber auch falsche CE-Kennzeichnungen auf, es fehlten deutsche Bedienungsanleitungen sowie verantwortliche Ansprechpartner. Letzteres gereicht vielen Verbraucherinnen und Verbrauchern zum Nachteil: Im Garantie- oder Schadensfall können sie keine Ansprüche gegen verantwortliche Unternehmen geltend machen.

„Der Betrieb solch mangelbehafteter Geräte ist in Deutschland nicht zulässig“, betont die Bundesnetzagentur.  

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