Wettbewerbsnachteile: EU-Kommission überprüft Shazam-Übernahme von Apple

Veröffentlicht: 24.04.2018 | Geschrieben von: Corinna Flemming | Letzte Aktualisierung: 24.04.2018

Apples Vorhaben, den Musikerkennungsdienst Shazam zu kaufen, wird nun noch einmal genauer von der EU-Kommission untersucht. Eine Zusammenlegung könnte zu Wettbewerbsnachteilen anderer Anbieter führen, befürchten die Behörden.

Shazam auf Smartphone
© Allmy / shutterstock.com

Im Dezember vergangenen Jahres hat Apple die Übernahme des Musikerkennungsdienstes Shazam angekündigt. Diesem Vorhaben könnten sich nun aber die Behörden in Brüssel in den Weg stellen. Wie heise.de berichtet, hat die EU-Kommission eine Untersuchung eingeleitet, welche das Vorhaben Apples noch einmal genauer unter die Lupe nehmen soll. Der Kauf von Shazam durch Apple könnte die „Wahlfreiheit der EU-Bürger bei Musikstreamingdiensten einschränken”, so weiter bei Heise zu lesen.

„Die Art und Weise, wie Menschen Musik hören, hat sich in den letzten Jahren stark gewandelt – immer mehr Europäer nutzen Musik-Streamingdienste”, heißt es von der Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager in einer Mitteilung der EU-Kommission. „Durch unsere Untersuchungen möchten wir sicherstellen, dass Musikliebhaber auch weiterhin ein attraktives Angebot an Musik-Streamingdiensten nutzen können und ihre Auswahlmöglichkeiten aufgrund dieses geplanten Zusammenschlusses nicht eingeschränkt werden.“

Apple könnte Kundendaten konkurrierender Anbieter erhalten 

Konkret geht es der Kommission um die Stellung, welche beide Unternehmen jeweils als Musikmarkt einnehmen. Während Apple sich inzwischen zum zweitgrößten Musikstreamingsdienst in Europa gemausert hat, ist Shazam der weltweit beliebteste Service zur Musikerkennung. Ein Zusammenschluss dieser beiden Konzerne könnte dazu führen, „dass Apple nach der Übernahme von Shazam Zugang zu wirtschaftlich sensiblen Kundendaten konkurrierender Anbieter auf dem EWR-Markt für Musik-Streamingdienste erlangen könnte”, so die EU-Kommission.

Da Apple auf diese Weise gezielt die Kunden von konkurrierenden Anbietern ansprechen und zum Wechsel ermutigen könne, ergebe sich daraus ein deutlicher Wettbewerbsnachteil für andere Unternehmen. Bis Anfang September muss die Kommission mit ihrer Untersuchung zu einem Ergebnis kommen.

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