Illegale Preisvorgaben für Online-Händler: Millionenstrafen für Elektronik-Hersteller

Veröffentlicht: 25.07.2018 | Geschrieben von: Michael Pohlgeers | Letzte Aktualisierung: 25.07.2018

Die vier Elektronik-Hersteller Asus, Denon & Marantz, Philips und Pioneer haben gegen das EU-Wettbewerbsrecht verstoßen. Die EU-Kommission hat am Dienstag deshalb in vier getrennten Beschlüssen Geldbußen gegen die Hersteller verhängt, die sich auf insgesamt über 111 Millionen Euro belaufen.

Notebooks und Handys im Laden
© tviolet – Shutterstock.com 

Die vier Elektronik-Hersteller haben vertikale Preisbeschränkungen vorgenommen und Fest- bzw. Mindestpreise für ihre Online-Händler vorgegeben. Damit haben Asus, Denon & Marantz, Philips und Pioneer der EU-Kommission zufolge die Möglichkeiten der Händler beschränkt, die Preise für Elektronikprodukte selbstständig festzulegen. Vor allem Online-Händler, die die Produkte der Hersteller zu niedrigen Preisen angeboten hatten, seien im Visier der Hersteller gewesen. „Wenn sich diese Einzelhändler nicht an die von den Herstellern verlangten Preise hielten, sahen sie sich mit Drohungen und Sanktionen konfrontiert, wie etwa einem Belieferungsstopp“, so die EU-Kommission.

Die Maßnahmen der Hersteller hätten den wirksamen Preiswettbewerb zwischen Händlern unterbunden und damit zu höheren Preisen geführt. Diese wirkten sich dann „unmittelbar“ auf die Verbraucher aus. „Die Maßnahmen der vier Unternehmen haben für Millionen von Verbrauchern in Europa zu höheren Preisen für Küchengeräte, Haartrockner, Notebooks, Kopfhörer und viele andere Produkte geführt“, erklärt EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager. „Unsere heutigen Beschlüsse zeigen, dass die EU-Wettbewerbsvorschriften die Verbraucher schützen, wenn Unternehmen stärkerem Preiswettbewerb und besseren Auswahlmöglichkeiten im Weg stehen.“

Hersteller konnten die Geldbußen reduzieren

Asus etwa habe von 2011 bis 2014 den Wiederverkaufspreis für bestimmte Hardware- und Elektronikprodukte überwacht – auch in den EU-Mitgliedsstaaten Deutschland und Frankreich. Sobald Händler unter die von Asus festgelegten Preise fielen, forderte der Hersteller Preiserhöhungen. Denon & Marantz habe für Audio- und Videogeräte in Deutschland und den Niederlanden zwischen 2011 und 2015 vertikale Preisbindungen vorgeschrieben. Vertikale Preisbindungen schrieb auch Philips von 2011 bis 2013 in Frankreich vor. Pioneer hingegen setzte nicht nur auf diese Maßnahme, sondern beschränkte zudem den grenzüberschreitenden Verkauf in andere EU-Mitgliedsstaaten. Die Maßnahmen betrafen zwölf Länder, darunter auch Deutschland. Pioneer habe Bestellungen von Händlern, die grenzüberschreitend verkauften, nicht bearbeitet.

Für die Verstöße muss Asus mit 63,5 Millionen Euro die höchste Strafe zahlen. Dahinter folgt Philips mit 29,8 Millionen Euro und Pioneer mit 10,1 Millionen Euro. Denon und Marantz kommt mit einer Geldbuße von 7,7 Millionen Euro davon. Die Hersteller haben der EU-Kommission im Rahmen der Ermittlungen „Beweismittel mit erheblichem Mehrwert“ vorgelegt und die Verstöße anerkannt. Dadurch sei die Geldbuße von der EU-Kommission um 40 Prozent für Asus, Denon & Marantz sowie Philips und um 50 Prozent für Pioneer verringert worden.

Newsletter
Abonnieren
Bleibe stets informiert mit unserem Newsletter.