Pech für Amazon: Amerikanische Luftfahrtbehörde verbietet Drohnen-Lieferung

Veröffentlicht: 25.06.2014 | Geschrieben von: Tina Plewinski | Letzte Aktualisierung: 25.06.2014

Eigentlich bekommt ja Amazon immer, was es will. Eigentlich… Denn nun muss sich der erfolgsverwöhnte Online-Gigant in puncto Drohnen geschlagen geben (und wahrscheinlich einen Kindheitstraum ad acta legen): Die US Luftfahrbehörde FAA hat nämlich den Einsatz von Drohnen im Rahmen kommerzieller Prozeduren für illegal erklärt.

Luftfahrtbehörde verbietet Amazon Drohnen-Einsatz

(Bildquelle Fliegende Drohne: Kirill__M via Shutterstock)

Aus der Traum von fliegenden Paketen! Die US-amerikanische Luftfahrbehörde „Federal Aviation Administration (FAA)“ hat Amazon den Einsatz von Drohnen auf absehbare Zeit verboten. Nach Angaben von Mashable hat die Behörde in einem öffentlichen Kommentar zur Sache Amazon zwar nicht explizit genannt, stellte jedoch klar, dass eine Lieferung per Drohnen auf kommerzieller Ebene illegal sei. Alles in allem betrifft dieses Verbot also nicht nur den gefürchteten Online-Riesen, sondern auch alle anderen Unternehmen.

In der Mitteilung der FAA ist in einer Auflistung zu lesen, welche Aktivitäten von dem Verbot betroffen sind und nach geltendem Recht nicht erlaubt sind. Darunter findet sich „die Auslieferung von Paketen gegen eine Gebühr“. Um jegliche Schlupflöcher auszuschließen, vermerkte die US-Luftfahrtbehörde in einer Fußnote, dass diese Regelung auch gelte, wenn der Versand kostenlos angeboten werden würde. Auch dann läge nämlich noch eine kommerzielle Nutzung der Drohnen vor.

Amazon befürchtet "keine Auswirkungen"

Amazon selbst zeigt sich von derlei Verboten recht ungerührt. Paul Misener, Vice President of Global Public Policy für Amazon, stellte fest, dass diese Entscheidung „keine Auswirkungen auf unsere Pläne“ hat. Betroffen seien lediglich Hobby-Bastler und Modelflugzeuge. Wie in (fast) allen Belangen scheint Amazon also große Geschütze auffahren zu wollen und sich nicht mit halben Sachen zufriedenzugeben.

In diesem Frühjahr entschied ein Richter eines Bundesberufungsgerichts, dass die Drohnen-Regulierung der FAA nicht gültig sei, da die Behörde selbst keine interne Rücksprache mit anderen Institutionen genommen hatte. Bis 2015 sollen daher neue Regelungen in Bezug auf die fliegenden Gerätschaften veröffentlicht werden. Bis zu diesem Zeitpunkt hätten zumindest Universitäten, Forschungseinrichtungen und Strafverfolgungsbehörden die Erlaubnis, Drohnen in eingeschränktem Maße einzusetzen.

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