Paketdienst wird digitaler

Hermes setzt künftig auf Benachrichtigungen via E-Mail

Veröffentlicht: 17.12.2019 | Geschrieben von: Tina Plewinski | Letzte Aktualisierung: 17.12.2019
Schild des Paketdienstes Hermes

Wenn Kunden nicht zu Hause sind, landen in der Regel papierne Benachrichtigungskarten im Briefkasten. Diese geben Auskunft darüber, dass der Paketbote den Empfänger nicht erreichen konnte – und im besten Fall ist ein Hinweis vermerkt, bei welchem Nachbarn das Paket schließlich abgegeben wurde und abgeholt werden kann.

Die blauen Benachrichtigungskarten, die der Paketdienstleister Hermes bisher immer nutzte, scheinen allerdings bald der Vergangenheit anzugehören. Denn wie das Branchenportal Golem schreibt, setzt sich das Unternehmen künftig auch via E-Mail mit seinen Kunden in Verbindung. 

Kunden sollen neue Zustellversuche steuern können

Schritt für Schritt soll die papierne Variante der digitalen Kommunikation demnach weichen. Die Einführung der E-Mail-Kommunikation ist kein Spontanprojekt. Im Vorfeld soll es bereits Pilottests gegeben haben. Dabei räumt Hermes auch die Möglichkeit ein, Einfluss auf den nächsten Zustellversuch zu nehmen, diesem etwa ein anderes Datum zuzuweisen oder auch einen bestimmten Nachbarn bzw. Ablageort für den Paketempfang zu wählen.

„Das Ziel ist es, den gesamten Prozess des Paketempfangs mittels Technologie so transparent, flexibel und steuerbar wie möglich zu gestalten. Dass die elektronische Benachrichtigungskarte ein wichtiger Baustein dafür ist, spiegelt auch das erste Kundenfeedback wider“, heißt es in der entsprechenden Pressemitteilung.

Hermes verweist zudem darauf, dass die Verwendung der digitalen Benachrichtigungskarte nur wenige Klicks benötige und intuitiv sei. Für die Paketboten ergebe sich daraus auch „eine signifikante Zeitersparnis und Arbeitserleichterung“. Hinzu trete dann auch der Aspekt der Nachhaltigkeit.

Auch digitale Variante benötigt Sorgfalt  

Trotz der digitalen Neuerung scheint die Variante nicht fehlerfrei zu sein: Golem berichtet von einem Selbsttest im Berliner Umland, bei dem der Paketbote von Hermes in zwei Fällen „jeweils nur den Namen des Nachbarn, nicht aber die Hausnummer“ in die Benachrichtigungs-E-Mail schrieb. Die genaue Adresse, wo das Paket zu finden ist, habe nur auf der Papierkarte im Briefkasten gestanden – und das wiederum nur in einem der beiden genannten Fälle.

„Da viele Menschen nicht alle Nachbarn mit Namen kennen und diese in Eigenheimgegenden auch nicht immer am Briefkasten stehen, blieb uns weiterhin nur das Warten, bis der ehrliche Nachbar sich selbst meldete“, schreibt das Portal weiter.

Grundsätzlich setzt Hermes mit Blick auf die Kundenzufriedenheit und die Optimierung der Zustellung auf verschiedene digitale Ansätze: Dabei nennt das Unternehmen etwa die Einführung einer volldigitalen Tourenplanung oder die Nutzung einer intelligenten Software, die die Sendungsreihenfolge und Routenführung plant.

Kommentare  

#15 Preetz Eveline 2023-04-24 10:48
Was machen ältere Leute die kein Smartphone oder PC haben
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#14 valente toni 2023-01-30 12:10
ok
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#13 lux 2020-01-07 03:55
@Julian

Ja folgen muß man dem sicher nicht, denn rechtssicher ist meine Einschätzung natürlich nicht, es ist schlicht meine Sicht der Lage.
Von direktem weiterleiten der Mails zwischen der Adresse an die man Mails bei Amazon schickt und der Kunden Email Adresse kann keine Rede sein.
Zum einen gibt es oft stärkere zeitliche Verzögerungen, Nachrichten werden machmal erst nach Stunden weitergeschickt .
Zum anderen wird gefiltert was tatsächlich an die Kunden geschickt wird. So werden nur Texte versandt über freigeschaltete n Email Adressen oder Seller Central eingereicht wurden. Und an Kunden die sich abgemeldet haben vom Email Empfang werden keine eingereichten Nachrichten gesandt, außer diese werden speziell als wichtig markierten. (sicher gibt es noch eine Menge mehr Filter/Kriterie n) Weiterhin werden Inhalte verändert (links / Mail adressen werden z.B. entfernt), zusätzliche Texte werden eingefügt.

Auch wenn man seine Texte zwar per Email ans Amazon System zur Weitergabe einreichen kann und diese dann eventuell, und verändert von Amazon an die weiterhin geheime Email Adresses des Kunden versandt werden, hat dieses System mit einer gewöhnlichen Email nicht nicht viel zu tun.

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Hermes verschickt meinem Eindruck nach nur noch recht selten Post Briefe. Das hat vermutlich mit dem stark gestiegenen Briefporto zu tun. Aber vielleicht liegts auch am Datenschutz. Briefe werden/wurden nach meiner Beobachtung aber auch nicht zur normalen Benachrichtigun g benutzt, sondern waren eher ein Medium um bei einer unbekannten Adresse einmalig zu ermitteln, ob Adressen richtig sind in dem man nochmal einen anderen Dienst, der sich bestens auskennt als Paketboten, nämlich -den Postboten- probieren läßt.
Diese teuren 80ct + Kosten zu investieren, macht ja nur Sinn, wenn Amazon die Daten dann auch längerfristig speichern darf, damit das System in Zukunft klüger ist. Anderenfalls müßte man das pro Adresse ja jedes mal wieder machen, was sich bei Paketpreise von 3€ ja gar nicht rechnen kann...
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#12 Julian 2020-01-06 10:02
@lux

Was die Ausführungen zu Amazon betrifft würde ich der Auffassung nicht unbedingt folgen.
Auch das Amazon-Postfach ist ja wie ein E-Mail-Postfach , mit einer eigenen E-Mail-Adresse.
Diese Adresse weiterzugeben scheint mir trotzdem nicht zulässig, zumal man weiß, dass diese Nachricht direkt auch an die reguläre Adresse weitergeleitet wird.
Sinn des Ganzen ist ja, dass vorab eine Einwilligung erfolgt sein soll, dass man (von Dritten) kontaktiert wird, auch über Umwege, würde ich schätzen.
Es müsste also trotzdem irgendwo in den Rechtstexten eine Regelung dazu vorhanden sein.

Was Hermes betrifft, hat die Redaktion zwar leider den Link entfernt,
jedoch scheint mir diese Argumentation schon schlüssig.

Wenn der Paketdienst sein Geschäftsmodell derart umgestaltet, dass die E-Mail-Adresse in der Tat notwendig ist, um die (zweite) Zustellung zu ermöglichen, sollte dies als Rechtfertigung genügen können, auch wenn dies zunächst risikobehaftet ist, solange dies nicht irgendwo ausgeurteilt wurde.
Zudem gilt es natürlich dann auch nur Explizit für Hermes und nur wenn diese nun das Verfahren alternativlos darauf umstellen nurnoch per E-Mail zu benachrichtigen.
Aus eigener Erfahrung weiß ich z.B. dass Hermes sogar per Post benachrichtigt, wenn die Adresse nicht gefunden werden konnte - falls dies z.B. als Alternative für die Benachrichtigun g auch aus anderen Gründen zur Verfügung stünde, wäre die Rechtfertigung zur Weitergabe der E-Mail-Adresse wieder nicht mehr gegeben, schätze ich.
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#11 lux 2020-01-03 15:44
@Julian

Im Fall von Amazon z.B. sendest du (oder dein Paketdiensleist er) dem Kunden gar keine Emails und du kennst auch nicht die Email Adresse des Kunden. Du schickst vielmehr eine Nachricht ans Amazon System. Das Amazon System sorgt dann dafür das eine Nachricht, die UNTER ANDEREM deinen Text enthält an den Kunden gesandt wird. Die Email Adresse des Kunden gibst du somit garnicht weiter.
Somit ist es -nach meiner Einsätzung- eine Sache die zwischen Amazon und dem Kunden zu klären ist und nicht zwischen dir und dem Kunden.


Fragt man sich aber unabhängig davon ob eine Weitergabe von Email Adressen an einen Paketdienst erforderlich ist, kann man z.B. mal folgende rechtliche Einschätzung lesen UND DANN WEITER DENKEN.

[Link von der Redaktion entfernt.]

So wird dort eine Unterscheidung zwischen Paketdienst und Spedition in der Weitergabe der Rufnummer mit der Begründung getroffen, dass diese zur Vertragserfüllu ng (Terminabstimmu ng) erforderlich sei. (Theoretisch könnte man ja z.B. auch anführen, daß der Kunde selbst bei der Spedition anrufen könnte oder eine online Terminabstimmun g machbar wäre. Dennoch scheint dies ein hinreichender Grund zu sein.)

Verhält es sich denn, beim Paketdienst nicht auch so, wenn dieser festlegt dass keine Benachrichtigun gskarten mehr gesteckt werden (weil diese Lösung nicht richtig funktioniert)? Die Email ist dann erforderlich als das Medium durch das es erst möglich wird von erfolglosen Zustellversuche n zu erfahren und durch die Links in dieser die erneute Zustellung, ggf. eine Terminabklärung oder Umleitung an den Paketshop zu veranlassen.
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#10 Redaktion 2020-01-03 10:08
Hallo Julian,

danke für deine Frage.
Eine solche Passage ist uns nicht bekannt.

Mit besten Grüßen
die Redaktion
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#9 Julian 2020-01-03 09:32
@lux

Das ist ja interessant und mir bislang neu, dass die Zustimmung auf den Marktplätzen bereits erteilt worden ist, wobei ich mir das schon vorstellen kann, wenn der Kunde einen Account hat.

Bei Gastbestellunge n wage ich das aber zu bezweifeln und hier zu differenzieren scheint mir kaum möglich.

Frage an dich und den Händlerbund:
Gibt es bei eBay / Amazon tatsächlich eine Passage in den Rechtstexten, die der Kunde bei Accountanlage zur Kenntnis nehmen bzw. akzeptieren muss, in der dieser der Weitergabe der E-Mail-Adresse zum Zweck der Paketzustellung zustimmt? - Wenn ja, wo ist diese zu finden?
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#8 lux 2019-12-19 14:21
@oejendorfer

Immer diese übertriebene Rechtspanik.

Es ist durchaus rechtssicher möglich, insbesondere auf den Marktplätzen, auf denen der Käufer der entsprechenden erforderlichen Datenweitergabe bereits zugestimmt hat, die Email Adresse an den Transportdienst leisters weiterzugeben.

Ich würde sagen, gerade dadurch das es keine Benachrichtigun gskarte mehr gibt, sollte die rechtliche Einschätzung gestärkt werden, dass die Email Adresse als notwendiges Datum für einen Paketversand gilt, wie all die anderen Daten (Lieferadresse) die dem Paketdienst ja sowieso übergeben werden müssen.

Dazu wird die Adresse auch nicht auf das Paket geschrieben. Der Paketbote schreibt ja selbst keine Emails. Das macht das System des Paketdienstes, dem man die Email Adresse bei der Auftragserstell ung übergeben hat.


Die Frage ist vielmehr, was ist mit den Kunden die die Email nicht sehen oder nicht erhalten (spam ordner).
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#7 lux 2019-12-18 00:53
Wir haben beim CSV Import der Aufträge ins Hermes Profipaketservi ce Portal den Email Versand aktiviert. In jedem importierten Auftrag ist auch der Haken zu finden. Nur schickt Hermes Merkwürdiger Weise seit mindestens 5 Jahren keine Emails raus. Keine Ahnung ob die das nur für Amazon Email Adressen abgeschaltet haben, aber es funktioniert nicht, was man daran erkennt, dass man nicht viele versandte Mails in der Mailliste in Seller Central sieht. Bei anderen Transportdienst leistern hingegen sind diese Mails dort zu finden.

Oder funktioniert das bei jemandem hier?
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#6 rk 2019-12-17 17:09
Ja, ja, der gesunde Menschenverstan d findet das praktisch.... nicht jedoch unsere Datenschützer! Leider ist es fast unmöglich, extra noch die Erlaubnis des Kunden für die Weitergabe der Mailadresse zu bekommen. Was tun? Kundenfreundlic h oder gesetzestreu handeln? Abmahnung kassieren?
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