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Vorsicht VerpackG: So vermeiden Sie Sanktionen!

Veröffentlicht: 30.03.2020 | Geschrieben von: Redaktion | Letzte Aktualisierung: 27.03.2020
Stapel Verpackungen bzw. Kartonagen für Händler

Seit Januar 2019 gilt in Deutschland das Verpackungsgesetz (VerpackG): Unternehmen, die Verpackungen in den Verkehr bringen, werden verstärkt für das Recycling der Verpackungen zur Verantwortung gezogen. Dies soll für höhere Recyclingquoten bei den Verpackungsabfällen sorgen und die Umwelt entlasten. 

Werden die Pflichten des VerpackG nicht korrekt eingehalten, können den betroffenen Unternehmen Sanktionen wie Abmahnungen, hohe Bußgelder und Verkaufsverbote drohen. Die größte Fehlerquelle stellt dabei die Datenmeldung dar. Gründe und Lösungen erklären wir im Folgenden.

Die Pflichten des Verpackungsgesetzes nochmal im Schnell-Überblick

Diese drei Pflichten müssen von jedem Inverkehrbringer von Verkaufsverpackungen erfüllt werden:

  • Registrierung über das öffentlich einsehbare Melderegister LUCID bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) (= Registrierungspflicht)
  • Jährliche Lizenzierung der Verpackungsmengen bei einem dualen System durch Vertragsschluss und Leistung eines „Lizenzentgeltes“ (= Systembeteiligungspflicht)
  • Datenmeldung der lizenzierten Verpackungsmengen sowie des Namens des dualen Systems bei LUCID (= Datenmeldepflicht); jegliche Anpassungen müssen fortlaufend an beiden Stellen – LUCID und duales System – erfolgen, sodass übereinstimmende Datensätze vorliegen

Die Krux mit der Datenmeldung

Die ZSVR geht seit Mitte März wieder verstärkt gegen Unternehmen vor, die die Vorgaben des VerpackG nicht einhalten. Dabei fällt auf, dass viele Unternehmen die Datenmeldepflicht nicht korrekt befolgen. 

Oftmals liegen dabei nur kleine Tippfehler vor: Durch die Übertragung der lizenzierten Mengen vom dualen System in das Melderegister LUCID entstehen manuelle Eingabefehler und so stimmen die Verpackungsmengen in LUCID nicht mit den lizenzierten Mengen beim dualen System überein. 

Für die korrekte Einhaltung der VerpackG-Pflichten ist es jedoch zwingend erforderlich, dass die Mengen immer übereinstimmen, denn regelmäßige Abgleiche zwischen LUCID und den dualen Systemen ergeben dann Diskrepanzen – die als Ordnungswidrigkeit gelten.

Fehler vermeiden: Der Mengen-Download für LUCID

Um die manuelle Datenübertragung zu vereinfachen, bieten duale Systeme verschiedene Lösungen an. So stellt der Online-Shop Lizenzero, hinter dem das duale System Interseroh steht, seinen Kunden einen Mengen-Download für LUCID bereit. Kunden können ihre Verpackungsmengen, die sie beim dualen System lizenziert haben, ganz einfach und schnell als sogenannte XML-Datei in ihrem Kundenkonto herunter- und bei LUCID wieder hochladen – fertig! Die Mengen müssen somit nicht mehr manuell bei LUCID eingegeben werden. Auf diese Weise werden nicht nur Übertragungsfehler vermieden – mithilfe des Tools kann auch kostbare Zeit gespart werden. 

Fazit

Durch das Verpackungsgesetz müssen Hersteller und Händler seit 2019 insgesamt drei Pflichten einhalten. Bei einer Nichteinhaltung können Sanktionen seitens der Zentralen Stelle Verpackungsregister drohen. Die häufigsten Fehler der Pflichteinhaltung entstehen bei der Datenmeldung – mithilfe von bestimmten Tools wie dem Mengen-Download von LUCID kann dies umgangen werden. 

In Kooperation mit Lizenzero können sich Händlerbund-Mitglieder jetzt zudem einen exklusiven 15 %-Rabatt auf ihre Verpackungslizenz sowie bei Mengenanpassungen sichern – beugen Sie also jetzt Sanktionen vor und werden Sie aktiv!


Lizenzero Autorenbild SponsoredPost Ida Schlösser klein

Über die Autorin Ida Schlößer

Ida Schlößer ist als Online-Expertin für das duale System Interseroh tätig. Basierend auf langjähriger Erfahrung steht sie Ihnen gemeinsam mit dem Lizenzero-Team in allen Fragen rund um das VerpackG kompetent zur Seite. 

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