Falschlieferungen

Parfüm statt Smartphone: Verbraucherschützer warnen vor Lieferbetrug

Veröffentlicht: 13.12.2021 | Geschrieben von: Christoph Pech | Letzte Aktualisierung: 13.12.2021
Kaputtes Paket

Im Weihnachtsgeschäft nehmen offenbar auch Betrugsfälle Fahrt auf. Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) berichtet, dass sich in den vergangenen Monaten Beschwerden über Falschlieferungen häufen. Statt Elektronikartikel wie Tablets oder Smartphones bekommen die Kunden demnach nur minderwertige Produkte oder sogar leere Pakete. Bestellt werden die Pakete bei EU-weit agierenden, bekannten Online-Händlern.

Das EVZ nennt in seiner Mitteilung mehrere Beispiele. Ein Verbraucher habe etwa in einem französischen Online-Shop ein über 1.000 Euro teures Smartphone bestellt, erhalten habe er aber eine Flasche Parfüm. Eine Kundin aus Hamburg bestellte in den Niederlanden einen Laptop für 1.068 Euro, erhielt aber stattdessen eine Kochplatte. Und eine Verbraucherin aus Hessen erhielt Teelichter anstelle des bestellten Tablets. Mehrere Verbraucher berichten außerdem über gänzlich leere Pakete. Nicht immer treten die Probleme bei Bestellungen im Ausland auf. Erst kürzlich berichtete der Amazon Watchblog über den Fall eines Ehepaares, das eine Apple-Maus bestellte und stattdessen Melkfett bekam.

Tipps für Verbraucher

Das EVZ listet mehrere Hinweise auf, die Verbraucher befolgen sollten, wenn sie Pakete, die sie im EU-Ausland bestellt haben, öffnen. Vor dem Öffnen sollte das Paket zum Beispiel gewogen und fotografiert werden. Sofern falsche Ware enthalten ist, sollte der Artikel im Päckchen fotografiert werden. Fehlende Ware sollte sofort widerrufen werden und sofern schon bei der Lieferung Beschädigungen sichtbar sind, sollten Verbraucher die Annahme verweigern.

Das Transportrisiko liegt im Online-Handel beim Händler. Ein Paket gilt erst dann als zugestellt, wenn der Kunde es auch tatsächlich entgegengenommen hat. Die Abgabe beim Nachbarn oder in der Filiale ist nur dann erlaubt, wenn der Kunde sich ausdrücklich damit einverstanden erklärt. Der Online-Händler hat außerdem die Pflicht, für die ordnungsgemäße Zustellung zu sorgen. Bei während der Zustellung verlorener oder beschädigter Ware hat der Kunde Anspruch auf Neulieferung oder Erstattung. Verkäufer müssen die bestellte Ware liefern. Eine Falschauslieferung stellt einen Sachmangel dar. Wird ein leeres Paket geliefert, muss der Online-Shop nachweisen, dass das Paket mit dem richtigen Inhalt auf den Weg gebracht wurde.

Geduldsprobe für die Kunden

Der Online-Shop darf die Verantwortungen für eventuelle Probleme nicht einfach so auf das Versandunternehmen abwälzen und schon gar nicht auf den Endkunden. Für Kunden kann das aber oft zur Geduldsprobe werden. Oft würden Kunden bei leeren Paketen oder bei Reklamationen keine Ersatzlieferung und keine Erstattung des Preises erhalten, so das EVZ. Der Online-Shop beharre oft darauf, die korrekte Ware verschickt zu haben oder verlange die Rücksendung der ursprünglich bestellten Ware.

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