Kritik: Google soll Links nur unzureichend löschen

Veröffentlicht: 27.06.2018 | Geschrieben von: Tina Plewinski | Letzte Aktualisierung: 27.06.2018

Auch Google muss vergessen – und bestimmte, kritische Links löschen. Doch an der Löschpraktik des Online-Riesen gibt es Kritik. Sie sei zum Teil nur ungenügend und sogar „schlampig“.

Radiergummi der Nullen und Einsen wegradiert
© Lightspring – shutterstock.com

Links, die zu verleumderischen oder unwahren Inhalten führen, muss Google auf Antrag löschen. So weit, so gut für die Betroffenen. Doch trotz dieser Verpflichtung, heißt es dann auch, dass die Inhalte nicht mehr gefunden werden können? Anscheinend hat es in diesem Bereich in der Vergangenheit Probleme gegeben und die Stiftung Warentest erhebt Vorwürfe gegen die Löschprozesse von Google.

Kritische Inhalte seinen weiterhin verzeichnet

Wie das Portal CRN schreibt, entferne Google die kritischen Links zwar aus den Suchergebnissen, doch das heiße nicht, dass die Inhalte gar nicht mehr auftauchen: „Die Suchmaschine gewährt auch nach der Löschung über eine Hintertür Zugang dazu“, wird die Stiftung Warentest zitiert. Sogar gerichtliche Entscheidungen hätten „daran bislang offenbar wenig zu ändern vermocht“.

Bei dieser Hintertür handele es sich um eine Archivseite, auf der Besucher nicht nur die Inhalte selbst wiederfinden könnten, sondern auf der auch Name und Anschrift des jeweiligen Beschwerdeführers verzeichnet seien.

Stiftung Warentest sei selbst von unzureichender Linklöschung betroffen

Konkret geht es im Rahmen der Vorwürfe durch die Stiftung Warentest um Spannungen mit dem Online-Portal Gerlachreport.com. Die Stiftung Warentest habe bereits im vergangenen Sommer kritisch über das Portal und seinen Inhaber berichtet, da dieser gemäß Recherchen Anleger um Millionen Euro gebracht haben soll. Nach Bekanntwerden dieser Vorwürfe habe das Portal beleidigende und unwahre Behauptungen gegen die Stiftung Warentest sowie eine Redakteurin aufgestellt. Daraufhin habe die Stiftung Warentest die Löschung von insgesamt 24 Links zu entsprechend unwahren Inhalten von Google gefordert.

„Google sagte die Löschung per E-Mail zu und entfernte die Links auch aus der Google-Suche. Allerdings verwies der Konzern unter den gelöschten Links auf die ­Seite Lumendatabase.org, unter der die beanstandeten Artikel-Links weiter auffindbar sind. Gibt man diese Links in der Adresszeile des Browsers ein, ist man schnell wieder bei den verleumderischen Texten“, heißt es weiter.

Die Datenbank Lumendatabase solle zwar tatsächlich Transparenz schaffen und einer möglichen Zensur entgegenwirken, doch da auch Namen und Adressen der Beschwerdeführer aufgelistet seien, stehe hier die Transparenz „den Persönlichkeitsrechten derjenigen gegenüber, welche die Löschung angestoßen haben“.

Kommentare  

#1 Thorsten 2018-06-28 08:26
1) Dass Google Löschanfragen dokumentieren muss, liegt ja auf der Hand, allein zur rechtlichen Absicherung. – 2) Nach Artikel 17 Absatz 3 lit. d) DSGVO sind Daten von der Löschung auszunehmen, wenn sie im Zuge von im öffentlichen Interesse liegenden Archivzwecken, wissenschaftlic hen oder historischen Forschungszweck e (...) verarbeitet werden. Bei der Lumendatabase, die übrigens nicht von Google betrieben wird, ist das ja so. – Und überhaupt: Dass die Stiftung Warentest Artikel löschen lassen wollte, klingt seltsam. Es gäbe ja auch die Möglichkeit, die bestehenden Seiten zu verändern. Man kann also auch sagen, dass sie sich ihrer Verantwortung als Publisher entziehen möchte. Aber gut, darum geht es hier ja nicht.
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