Echtzeitüberweisung

EU-Kommission bringt Euro-Sofortzahlungen auf den Weg

Veröffentlicht: 27.10.2022 | Geschrieben von: Christoph Pech | Letzte Aktualisierung: 27.10.2022
Payment

Die Echtzeitüberweisung soll in der Europäischen Union in Zukunft standardmäßig zur Verfügung stehen. Dafür hat die EU-Kommission einen entsprechenden Gesetzesvorschlag vorgelegt. Alle Banken und Kreditinstitute sollen demnach die Echtzeitüberweisung jederzeit anbieten, wobei diese nicht teurer als Standardüberweisungen sein sollen. Diese dauern normalerweise einen Arbeitstag, Echtzeitüberweisungen werden binnen Sekunden abgeschlossen.

„Sofortzahlungen werden in vielen Ländern immer mehr zur Regel. Sie sollten für alle in Europa zugänglich sein, damit wir global wettbewerbsfähig bleiben und die Innovationsmöglichkeiten des digitalen Zeitalters optimal nutzen können“, so Valdis Dombrovskis, EU-Exekutiv-Vizepräsident für eine Wirtschaft im Dienste der Menschen.

Mit den sogenannten Instant Payments ist es möglich, Geld jederzeit innerhalb von zehn Sekunden auf ein anderes Konto zu überweisen – unabhängig vom Wochentag und von Geschäftszeiten. Sie senken zudem die Kosten für kleine und mittlere Unternehmen und sorgen dafür, „dass der sogenannte ‚Float‘ im Zahlungsverkehr frei wird, also die Gelder, die heute im Verrechnungssystem ‚schweben‘ und mit Sofortüberweisungen dann schneller für den Konsum oder für Investitionen genutzt werden können“, wie Kommission erklärt.

Unterschied wie bei Brief und E-Mail

Es mache einen großen Unterschied, wenn Überweisungen nicht erst am nächsten Werktag – über das Wochenende immerhin bis zu drei Tage – ankommen, sondern direkt nach der Überweisung. Instant Payments verhalten sich zu Standardüberweisungen wie E-Mail zu Briefpost, sagt Mairead McGuinness, zuständige Kommissarin für Finanzdienstleistungen, Finanzstabilität und die Kapitalmarktunion. Und weiter: „Dennoch werden heute beinahe noch neun von zehn Euro-Überweisungen auf die herkömmliche ‚langsame‘ Art und Weise abgewickelt. Es gibt keinen Grund, warum vielen Bürgerinnen und Bürgern und Unternehmen in der EU die Möglichkeit verwehrt bleiben sollte, Geld sofort zu überweisen und zu empfangen.“

Die entsprechende Technologie gibt es bereits seit 2017. Um den Vorschlag umzusetzen, muss die Verordnung über den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA) von 2012 geändert werden. Er werde auch zu den Zielen der Kommission in den Bereichen Digitalisierung und offene strategische Autonomie beitragen. Bislang bestünden bei der Verfügbarkeit von Sofortzahlungen und bei deren Gebühren noch erhebliche Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten, daher werde nun der Gesetzgeber tätig.

Der Gesetzesvorschlag soll generell zu mehr Vertrauen in Sofortzahlungen führen. Die Kommission schreibt dazu: „Die Zahlungsdienstleister sollen nachprüfen müssen, ob die Angaben des Auftraggebers zu Kontonummer (IBAN) und Name des Zahlungsempfängers zusammenpassen, damit der Auftraggeber gegebenenfalls vor Ausführung der Zahlung auf einen Fehler oder Betrugsversuch hingewiesen werden kann.“

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