Neue AGB: Paypal stärkt Käufer und verringert Händler-Vorteile

Veröffentlicht: 06.05.2015 | Geschrieben von: Tina Plewinski | Letzte Aktualisierung: 06.05.2015

Paypal informiert seine Nutzer derzeit im großen Stil über die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Änderungen sind insofern nicht überraschend, da sich der Zahlungsdienstleister in wenigen Monaten von seinem Mutterkonzern Ebay abspaltet und eine solche Unternehmenstrennung immer Neuerungen mit sich bringt. Darüber hinaus wird auch die Einführung neuer Dienste – wie etwa Paypal Plus – thematisiert. Doch die neuen AGB dürften einigen Händlern bitter aufstoßen: Denn Paypal legt sich in Sachen Käuferschutz stärker ins Zeug und mindert zugleich Vorteile für Online-Händler.

 Paypal: Symbol aud Screen

Alexander Supertramp / Shutterstock.com

Ab dem 01. Juli 2015 treten die neuen AGB von Paypal in Kraft. Dabei dürfen sich Kunden auf einige Neuerungen freuen – so werden die Rechte der Käufer weiter gestärkt. Auch für Online-Händler bringt die Änderung einige Neuerungen, die jedoch (beispielsweise im Falle der Händler-Rabatte) nachteilig ist. Obwohl die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (wie allgemein üblich) alles andere als „leichte Kost“ sind, bemüht sich Paypal um Transparenz hat eine spezielle Seite eingerichtet, auf der die wichtigsten Änderungen zusammengetragen wurden.

Bequem aber rechtlich bedenklich ist außerdem der Fakt, dass Nutzer den neuen AGB nicht einmal zustimmen müssen, sondern automatisch ihr OK geben.

Datenschützer äußern Bedenken gegen neue Paypal AGB

Wie das Handelsblatt schreibt, geben die neuen AGB außerdem einen interessanten Einblick in Partnerschaften und Kooperationen, die Paypal pflegt: zum Beispiel mit sozialen Netzwerken wie Twitter und Facebook, aber auch mit anderen Zahlungsabwicklern und Daten-Brokern. Außerdem sei deutlich herauszulesen, dass die neuen Richtlinien zum Teil gegen das europäische Datenschutzrecht verstoßen:

„Bedenklich ist die Vielzahl der verschiedenen Stellen, an die Daten weitergegeben werden – teilweise auch außerhalb der EU“, kommentiert der Rechtsexperte Carsten Ulbricht laut Handelsblatt. Problematisch sei außerdem die „Vielzahl der vorgesehenen Zwecke“ sowie die „Vielzahl der Daten“, die gesammelt und weitergetragen würden.

Ein Beispiel: Mithilfe des Daten-Sammlers Acxiom will Paypal zusätzliche Benutzerinformationen sammeln und auf Grundlage dieser Daten entsprechende Marketingkampagnen starten. Da Acxiom mit seiner gesammelten Informationsflut einen Rundum-Blick auf die Nutzer verspricht, dürften solche passgenauen Kampagnen – auch in Netzwerken wie Facebook und Co. – recht erfolgversprechend sein. Solche Vorgehensweisen sollen die Verbraucher mit einem OK für die neuen AGB pauschal genehmigen.

Neue Paypal-AGB: Händler mit hohen Umsätzen büßen ein

Auf einer der prägnanteren Änderungen verweist t3n: Händlern können künftig nicht mehr auf die gewohnten drei Rabattstufen zugreifen. Die höchste dieser Stufen entfällt, sodass Händler mit hohen Umsätzen benachteiligt werden. Doch im Einzelnen: Händler mit bestimmten Monatsumsätzen mussten bisher nicht den vollen Gebührensatz von 1,9 Prozent plus Festgebühr zahlen, sondern konnten von Rabatten profitieren (siehe Screenshot der alten AGB).

Screenshot, alte AGB von Paypal
Screenshot, alte AGB © Paypal

 

In den neuen AGB entfällt die höchste Rabattstufe, bei der Händler lediglich 1,2 Prozent plus Festgebühr zahlen mussten.

PayPal erweitert den Käuferschutz

Der Käuferschutz von Paypal bezog sich bisher nur auf physische Waren. Diese Beschränkung wird mit den neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nun aufgehoben. Fortan gilt er auch für immaterielle Güter wie etwa Downloads oder Zugriffsrechte auf digitale Inhalte, sonstige Lizenzen, Tickets oder auch Fahrkarten. Dieser Schritt stützt die Käufer erneut – so hatte das Unternehmen erst vor wenigen Monaten die Frist für den Käuferschutz drastisch auf 180 Tage verlängert (wir berichteten).

Alles in allem dürften Händler mit den neuen AGB nicht sonderlich zufrieden sein. Nicht nur, dass mehr persönliche Daten gesammelt, weitergegeben, verarbeitet und für verschiedenen Zwecke benutzt werden. Auch mit Blick auf den Online-Handel dürften sie sich übervorteilt fühlen. Schließlich werden die Rechte der Käufer immer weiter gestärkt, während die Frage aufkeimt, ob auch ihre Wünsche im alltäglichen Internet-Geschäft gewahrt bleiben.

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