Beschwerdestelle: SEPA sorgt immer noch für Schwierigkeiten

Veröffentlicht: 23.11.2017 | Geschrieben von: Tina Plewinski | Letzte Aktualisierung: 23.11.2017

„SEPA“ sollte den Zahlungsverkehr im europäischen Raum komfortabler machen. Doch wie es aussieht, ist dieses Ziel noch nicht erreicht, denn es gibt es zahlreiche Beschwerden.

EU-Flagge auf verschlossenem Tor mit Geldscheinen
© Borislav Bajkic / Shutterstock.com

Die Einführung des SEPA-Verfahren hatte ein großes Ziel: Durch Vereinheitlichung bestehender Standards sollten Zahlungsprozesse innerhalb des Euro-Zahlungsraumes komfortabler gemacht werden – auch und besonders bei grenzüberschreitenden Transaktionen. Wie Heise berichtet, erreicht das Verfahren allerdings nicht überall den erwünschten Effekt.

Insgesamt 140 Beschwerden von Verbrauchern seien bei der SEPA-Beschwerdestelle eingegangen. Diese Beschwerdestelle der Wettbewerbszentrale wurde demnach als „Selbstkontrollinstanz der deutschen Wirtschaft“ ins Leben gerufen, um Nutzer im Fall von Problemen eine Anlaufstelle bieten zu können.

SEPA: Ausländische Konten werden von Unternehmen abgelehnt

Ein grundlegendes Problem scheint es mit ausländischen Konten zu geben: „Viele der Fälle ähnelten sich darin, dass Firmen außerhalb Deutschlands geführte Konten schlichtweg nicht akzeptiert hätten“, schreibt Heise weiter.

In konkreten Fällen sei es beispielsweise bei einigen Unternehmen nicht möglich, die Daten ausländischer Konten in die entsprechenden Online-Formulare einzutragen. Zudem seien Fälle bekannt, in denen der jeweilige Kundenservice ausländische Konten kategorisch abgelehnt hat. Solche Probleme seien mit Blick auf Unternehmen verschiedenster Branchen aufgetaucht, wie etwa bei Online-Händlern und Versicherungen, aber auch bei Energieversorgern und Telekommunikationsdiensten.

Firmen versprechen Besserung bei SEPA-Problemen

Die meisten Firmen, bei denen Probleme angeprangert wurden, hätten demnach auf die Kritik reagiert und im Rahmen einer Frist auch Besserung versprochen. Ausnahme blieb die Airline Easyjet, die „beim Landgericht Frankfurt am Main auf Unterlassung verklagt werden“ musste (Az. 3-08 O 160/17).

Seit 2014 ist das SEPA-Verfahren für Unternehmen und Vereine verpflichtend. Verbraucher hatten grundsätzlich etwas länger Zeit, um sich an den neuen Zahlungsstandard zu gewöhnen – für sie war der verpflichtende Stichtag erst im Februar 2016.

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