Der frühe Vogel

Auto1 plant milliardenschweren Börsengang

Veröffentlicht: 14.01.2021 | Geschrieben von: Michael Pohlgeers | Letzte Aktualisierung: 14.01.2021
aufgereihte Autos

Der Online-Gebrauchtwagenhändler Auto1 gehört zu den aufstrebenden Sternen unter den StartUps. Nun planen die Berliner ihren lang erwarteten Börsengang – und streben dabei einen Milliarden-Erlös an, wie der Spiegel berichtet. Demnach habe Auto1 am Mittwoch mitgeteilt, die Erstnotierung an der Frankfurter Börse im ersten Quartal dieses Jahres durchführen zu wollen. 

Bei der angestrebten Milliarde handele es sich um den Brutto-Erlös. Vom übrigbleibenden Nettobetrag seien etwa 750 Millionen Euro für die weitere Expansion des Geschäfts einkalkuliert, heißt es weiter. Den Restbetrag wolle Auto1 zur Rückzahlung einer bestehenden Wandelanleihe verwenden. 

Unklar ist bislang allerdings noch, welchen Ausgabepreis seiner Aktie Auto1 anstrebt. Spekulationen um den bereits länger erwarteten Börsengang des Berliner StartUps sprachen zuletzt von einer Bewertung von bis zu fünf Milliarden Euro für das Unternehmen. Auto1-Chef Christian Bertermann und Finanzchef Markus Boser kommentierten diese Spekulationen nicht. 

Auto1 betreibt nach eigenen Angaben die größte Großhandelsplattform für Gebrauchtwagen in Europa. Die Fahrzeuge werden dabei über Online-Auktionen an über 60.000 gewerbliche Händler verkauft. In Deutschland betreibt das Unternehmen das Online-Portal wirkaufendeinauto, in neun weiteren europäischen Ländern ist Auto1 mit der Marke Autohero aktiv und bietet Gebrauchtwagen Verbrauchern direkt zu Festpreisen an. Der Börsengang sei der nächste „logische und konsequente Schritt“, so Bertermann. Ziel sei es, der führende Einzelhändler für Gebrauchtwagen in Europa zu werden.

EuGH: Behörden können Facebook-Verstöße in jedem EU-Staat ahnden

Dürfen grenzüberschreitende Verfahren wegen Verstößen gegen die DSGVO von jeder Behörde in der EU eingeleitet werden? Der EuGH-Generalanwalt Michael Bobek hat hier den Datenschutzbehörden den Rücken gestärkt und bekräftigt, dass die DSGVO vorsehe, dass in bestimmten Situationen auch die Behörden tätig werden können, die nicht federführend seien, berichtet die FAZ

Auslöser war ein Streit um die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch Facebook in Belgien. Facebook argumentierte, die belgische Datenschutzbehörde sei nicht zuständig, weil der europäische Hauptsitz des Unternehmens im irischen Dublin liege. Ein belgisches Gericht wollte deshalb vom EuGH wissen, wie die Lage zu bewerten sei.

Generalanwalt Bobek betonte die „allgemeine Zuständigkeit“ der federführenden Datenschutzbehörde. Andere Behörden hätten damit weniger Befugnisse. Bobek räumte aber ein, dass auch die nicht-federführenden Behörden unter bestimmten Umständen Verfahren wegen grenzüberschreitender Datenverarbeitung einleiten könnten – etwa, wenn besondere Dringlichkeit vorliege oder die federführende Behörde sich nicht mit dem Fall befassen wolle.

Wolt expandiert in Deutschland

Der finnische Essenslieferant Wolt ist seit Anfang August in Deutschland aktiv. Nun will das Unternehmen weiter expandieren: In dieser Woche stehe der Start in München und Frankfurt am Main an, kündigte Gründer Miki Kuusi Gründerszene zufolge an. Bisher war Wolt nur in Berlin aktiv.

Die starke Präsenz von Lieferando schreckt den finnischen Anbieter nicht ab. „Es ist nie gut, wenn ein einziges Unternehmen den Markt bestimmt. Deswegen haben wir hier einen Bedarf gesehen“, erklärt Kuusi. 

Deutschland hat Wolt vergleichsweise lange gemieden: Das StartUp ist bereits seit 2014 aktiv und hat sein Angebot auf 22 Märkte ausgeweitet, bevor es hierzulande startete. DIe deutschen Kunden will das Unternehmen mit einer ansprechenden Restaurantauswahl, schnellen Lieferungen und einem reibungslosen Kundendienst überzeugen.

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