StartUp kassiert Kampagnen-Verbot

Veröffentlicht: 16.07.2012 | Geschrieben von: Judith Burger | Letzte Aktualisierung: 16.07.2012

Der Unterschied: Bei Tamyca handelt es sich nicht um einen klassischen Autoverleih, sondern um einen Car-Sharing-Service. Dahinter steckt eine Internetplattform, über die private Autovermieter ihre Wagen an andere Fahrer vermieten können. Tamyca wollte deutlich machen, dass Car-Sharing noch günstiger und umweltfreundlicher als Autovermietung ist.

Obwohl Tamyca gegen die einstweilige Verfügung Widerspruch einlegte, bekräftigte das Landgericht München seine Entscheidung und gab Sixt Recht: Der Preisvergleich ist irreführend – die Werbeattacke wurde gestoppt. Fazit: Sixt teilt in seinen Werbekampagnen zwar gern aus, kann aber nicht einstecken. "Die Old Economy hat noch nicht verstanden, dass neue Dienstleistungen die alten ersetzen und damit vom Verbraucher als etwas Vergleichbares wahrgenommen werden", zitierte www.spiegel.de den Tamyca-Chef Michael Minis.

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