Webkataloge: Chance oder Kostenfalle?

Veröffentlicht: 22.08.2012 | Geschrieben von: Franziska Henkel | Letzte Aktualisierung: 22.08.2012

Gegenwärtig klagt ein Online-Branchenverzeichnisbetreiber gegen ein Unternehmen, das sich weigert, die Gebühren für eine kostenpflichtige Eintragung zu begleichen. Zur Vorgeschichte: Besagtes Unternehmen erhielt unaufgefordert einen „Eintragungsantrag Gewerbedatenbank“, der den Anschein eines kostenlosen Vermerks der Firma auf der Datenbank erweckte. Im Kleingedruckten, das im mehrzeiligen Fließtext unterging, war jedoch ein Jahrespreis von 650 Euro netto bei Buchung festgelegt. Mit dem Gedanken, dass der Eintrag im Webkatalog kostenfrei sei, schickte das Unternehmen das Schreiben an das Branchenbuch zurück, woraufhin die Firma eine Rechnung über 775 Euro brutto erhielt.

Der Bundesgerichtshof sprach das Unternehmen jetzt frei, da die Klausel durch die versteckte Form nicht erkennbar gewesen sei sowie weitere Themen beinhaltete. Der Vertrag zum Eintrag im Webkatalog sei zwar rechtens zustande gekommen, dieser muss jedoch kostenfrei weiterlaufen. Bei vielen Vermerken in Branchenbüchern ist die Kostenklausel für das StartUp schwer zu finden, aber nicht zu gut versteckt, so dass Richter zu einem anderen Urteil kommen könnten.

Viele seriöse Online-Verzeichnisse bieten derzeit kostenfreie Basiseinträge für StartUp´s an, aus SEO-technischer Sicht sind jedoch die Meisten von ihnen wertlos. Da diese teilweise gar nicht oder nur sehr weit hinten bei den natürlichen Ergebnislisten platziert werden. Ein kostenpflichtiger Eintrag im Webkatalog kann da eventuell schon mehr erzielen. Trotzdem sollte auf eine Laufzeit von einem Jahr bestanden werden, um die Wirksamkeit des Unternehmensvermerks zu testen.

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