Kabinettsbeschluss zur Entlastung von Business Angels lässt Gründer aufatmen

Veröffentlicht: 02.11.2012 | Geschrieben von: Ariane Nölte | Letzte Aktualisierung: 02.11.2012
Kabinettsbeschluss zur Entlastung von Business Angels lässt Gründer aufatmen

EuGH beanstandet Benachteiligung

Grund für den Vorschlag des Bundesrats zur höheren Besteuerung von Business Angels aus Deutschland war ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 20. Oktober 2011. Darin hatte der EuGH eine Benachteiligung von Dividendenempfängern aus der EU mit Streubesitzbeteiligungen, also mit Beteiligungen von weniger als zehn Prozent, aufgrund höherer Steuern festgestellt.

Um diese Diskriminierung ausländischer Investoren zu beseitigen, hatten die Länder eine Anhebung der Steuern für deutsche Business Angels gefordert, da andernfalls Steuerbelastungen in Milliardenhöhe die Folge wären. Die Umsetzung dieses Vorschlags würde die StartUp-Szene jedoch empfindlich beeinträchtigen, denn zahlreiche Investitionen wären dadurch unwirtschaftlich.

Existenzgründer könnten doppelt profitieren

Wie das Online-Magazin haufe.de berichtet, hat sich das Bundeskabinett in der gestrigen Sitzung gegen die Pläne des Bundesrats gestellt und sich für die Senkung der Steuern für Business Angels aus dem EU-Ausland eingesetzt. Davon könnten deutsche Geschäftsideen doppelt profitieren: Würden doch Investitionen aus dem Inland gesichert und zugleich neue Anreize für ausländische Business Angels zu mehr Engagement in Deutschland geschaffen.

Bundesrat muss zustimmen

Noch sollten Gründer und Investoren die neue Regelung allerdings nicht feiern, denn es bedarf der Zustimmung des Bundesrates, damit ein Gesetz in Kraft treten kann. Da die Zustimmung der Länder jedoch nicht zu erwarten ist, muss wahrscheinlich der Vermittlungsausschuss einen Kompromiss erarbeiten.

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