Werbung mit Logos der Stiftung Warentest: Was ändert sich?

Veröffentlicht: 23.05.2013 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 22.05.2013

Ab 1. Juli 2013 stellt die Stiftung Warentest neue Bedingungen für die Werbung mit Testsiegeln auf: ein Vertrag statt den bisherigen Nutzungsbedingungen, die Befristung der Lizenz auf zwei Jahre, hohe Gebühren. Der Händlerbund beantwortet die wichtigsten Fragen und erklärt, was sich im Detail ändert – und warum.

Stiftung Warentest, Werbung, LogoIm Vordergrund steht der Verbraucherschutz

Nach eigenen Angaben der Stiftung Warentest geht es bei den Änderungen darum, dass ein Missbrauch mit dem Logo verhindert werden soll; etwa durch die massenhafte Verwendung von veralteten Testurteilen.

In den künftig abzuschließenden Logolizenzverträgen ist genau festgelegt, was erlaubt ist und was nicht. Damit soll garantiert werden, dass der Verbraucher nur noch Werbung erlebt, die lauter ist.

Hersteller müssen eine Lizenz erwerben

Ab dem 01. Juli 2013 dürfen Händler grundsätzlich nur dann mit dem Logo der Stiftung Warentest für die von ihnen vertriebenen Produkte werben, wenn der jeweilige Hersteller eine kostenpflichtige Lizenz erworben hat. Die Lizenz wird ausschließlich an die Hersteller vergeben.

Demgegenüber kann und braucht der Online-Händler selbst keine Lizenz für Werbung zu erwerben.

Der Händler braucht aber die Erlaubnis des Herstellers, um mit dem Testurteil der Stiftung Warentest, etwa in seinem Online-Shop, werben zu dürfen. Ist der Hersteller mit der Verwendung des Testsiegels durch den Händler einverstanden, muss das Siegel kostenlos weitergereicht werden.

Praktisch bedeutet dies: Wenn ein bekannter Hersteller für ein Gerät, das bei der Stiftung Warentest gut abgeschnitten hat, keine Lizenz erwirbt, können auch die Händler nicht mit dem Testurteil werben.

Welche Tarifmodelle gibt es?

Das Silbermodell umfasst die Werbung mit dem Testurteil-Logo auf dem Produkt in allen Medien, ausgenommen TV- und Kinowerbung. Beim Goldmodell ist die TV- und Kinowerbung eingeschlossen.

Wie lange kann die Lizenz verwendet werden?

Wenn Sie mit dem Testurteil für Ihre Produkte oder Dienstleistungen werben möchten, können Sie je nach Tarifmodell zwischen einer Regelaufzeit von zwei Jahren oder einer Kurzlaufzeit von einem Jahr wählen. Die Kurzlaufzeit kann einmalig um ein weiteres Jahr verlängert werden.

Die Logonutzung ist unabhängig vom Zeitpunkt des Lizenzerwerbs nur in einem Zeitraum von 2 ½ Jahren nach Erstveröffentlichung des Testergebnisses zulässig.

Was kostet die Lizenz?

Wer das Logo beispielsweise zwei Jahre auf seinen Produkten nutzen möchte, zahlt je nach Tarifmodell zwischen 10.000 € und 25.000 € (zzgl. USt.).

Praxishinweis

Wenn Online-Händler ab dem 1. Juli 2013 mit dem Testsiegel der Stiftung Warentest für Artikel werben möchten, sollten sie sich beim Hersteller erkundigen, ob für das jeweilige Produkt die entsprechende Lizenz erworben worden ist und wenn ja, ob der Händler auch mit dem Testsiegel werben darf.

Halten sich Online-Händler nicht an diese Vorgaben, müssen sie mit einer teuren Abmahnung rechnen müssen. Ab Juli kann auch die Stiftung Warentest selbst gegenüber Herstellen bei Verstößen aus dem Lizenzvertrag tätig werden.

Weiterführende Informationen finden sich auf der Website der RAL Logolizenz gGmbH, die mit der Vergabe der Lizenzen beauftragt wurde.

 

Kommentare  

#2 Anja Günther 2013-05-30 13:57
Guten Tag Tanja,

vielen Dank für Ihre Fragen.

Für „alte“ testsiegel gibt es eine Übergangsregelung:

Für Testergebnisse, die zwischen dem 01.01.2012 und dem 30.06.13 erstmals veröffentlicht werden, kann eine Lizenz – gültig bis zum 31.12.2014 – erworben werden. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdaue r ist nicht möglich.
Ohne Erwerb einer Lizenz darf mit den alten Logos nur noch bis zum 31.12.13 geworben werden.

Für Testergebnisse, die vor dem 01.01.12 erstmals veröffentlicht wurden, kann keine Lizenz erworben werden. Diese Siegel dürfen nur noch bis 31.12.13 beworben werden.

Weitere allgemeine Informationenzu m Thema erhalten Sie im Hinweisblatt haendlerbund.de/.../...

Viele Grüße

Anja Hentschel
Redaktion OnlinehändlerNe ws
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#1 Tanja 2013-05-29 18:32
Zwei Fragen stellen sich aber noch.
1. Müssen jetzt alle alten StiWa Logos entfernt werden?
2. Darf man die Ergebnisse eines Textes im Fließtext nennen (ohne Logo)?
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