Wer hat sich noch nicht darüber geärgert? Teure Hotlines und endlos lange Warteschleifen sind frustrierend und kosteten schon so manchen Anrufer eine Menge Nerven. Man bezahlte bisher praktisch für nichts.
Kunden profitieren nun von einer neuen Regelung: Am 01. Juni 2013 ist die zweite Phase der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes in Kraft getreten. Für die Regelungen zur kostenlosen Warteschleife sieht das Gesetz folgende Regelungen vor:
Die Regelung zu kostenlosen Warteschleifen erstreckt sich grundsätzlich auf alle Rufnummern. Für folgende Ausnahmen müssen aber keine kostenlosen Warteschleifen realisiert werden:
Die Bundesnetzagentur hat zwei neue Rufnummern für Service-Hotlines eingerichtet: 01806er-Verbindungen werden pauschal abgerechnet und bei 01807er-Nummern fällt ein Preis pro Minute an - die ersten 30 Sekunden sind für den Anrufer einer 01807-Nummer aber immer gratis. Bei Verwendung einer 01807er-Nummer darf die Warteschleife höchstens 30 Sekunden dauern.
Die Nichtbeachtung der gesetzlichen Vorgaben kann für Unternehmer teuer werden: Es drohen Bußgelder bis zu 100.000 €. Zusätzlich ist der Anrufer bei Verstößen nicht verpflichtet, die Verbindung, in der die gesetzeswidrige Warteschleife auftrat, zu bezahlen.