Amazon-Handel

Verlängerte Rückgabe in der Coronakrise: Neue Rückgabebedingungen bei Amazon

Veröffentlicht: 31.03.2020 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 22.06.2022
Amazon Paket

„Neue Rückgaberichtlinien bei Amazon sorgen für Unmut und Rechtsunsicherheit”. Diese Meldung verhagelte Amazon-Händlern schon das Osterfest 2017. Alle Verkäufer, die nicht den Versand über Amazon (FBA) nutzen und weiterhin den Eigenversand beibehalten möchten, müssen schon seit April 2017 eine „freiwillige Rückgabegarantie“ anbieten und sich an diese geänderten Rücknahmebedingungen halten.

Verschiebung der Rückgabefrist auf den 31. Mai 2020

Um in Zeiten der Coronkrise mehr auf Kunden zuzugehen, hat Amazon die Lieferzeiten angepasst und will auch bei Rücksendungen nachgiebiger sein. Amazon hat daher die sogenannte „freiwilligen Rückgabebedingungen“ für gewerbliche Verkäufer angepasst und das Rückgabefenster für alle Bestellungen erweitert. 

„Die Gesundheit und das Wohlergehen unserer Kunden, Mitarbeiter und der Communitys, die wir bedienen, stehen an erster Stelle”, so Amazon in der Meldung. Aus diesem Grund sei die vorübergehende Erweiterung des Rückgabefensters mit einer ausgeweiteten Rückgabefrist geboten. „Die meisten der zwischen dem 15. Februar 2020 und dem 30. April 2020 bei Amazon oder unseren Verkäuferpartnern bestellten Artikel können jetzt bis zum 31. Mai 2020 zurückgegeben werden.” Die bisherige Regelung lautete, dass Produkte, die unter die freiwillige Rückgabegarantie fallen, innerhalb von 30 Tagen ab Erhalt der Ware an Amazon zurückzusenden sind.

Wer muss wegen der Änderungen in der freiwilligen Rückgabegarantie handeln? 

Betroffen von den Änderungen sind nur Händler, die Amazon noch nicht oder nicht gänzlich als Versender nutzen (d. h. Händler, die keine FBA-Händler sind), sondern ihre Produkte zumindest zum Teil noch selbst versenden. 

Bei Händlern, die ausschließlich das Fulfillment über Amazon (FBA) nutzen, wird die Widerrufsbelehrung inklusive der freiwilligen Rückgabegarantie von Amazon im Shop automatisch angezeigt. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass Händler, die ausschließlich Amazon-FBA nutzen in ihrem Amazon-Shop die freiwillige neue Rückgabegarantie nicht gesondert austauschen müssen.

Neue Rückgabefrist: Was ist zu tun?

Für betroffene Händler bedeutet diese Änderung wieder eine Anpassung ihrer Rechtstexte, denn die Austausch der freiwilligen Rückgabebedingungen wird nicht automatisch in den Amazon-Shops umgesetzt. Bei Händlern, die zumindest teilweise noch selbst Artikel versenden, ist eine Ergänzung der Widerrufsbelehrung inklusive der freiwilligen Rückgabegarantie erforderlich, die in allen Amazon-Shops ausgetauscht werden muss. Weitere Änderungen oder Aktualisierungen der Rechtstexte sind in diesem Zusammenhang nicht erforderlich. 

Händler, die ausschließlich Amazon-FBA nutzen, müssen in ihrem Amazon-Shop die freiwillige neue Rückgabegarantie nicht gesondert austauschen.

Händlerbund-Mitglieder wurden bereits gestern über die Notwendigkeit der Anpassung der Rechtstexte informiert.

Kommentare  

#2 Redaktion 2020-04-02 07:24
Hallo Stimmt_nicht,

in der Tat handelt es sich nicht um eine gesetzliche Pflicht. Amazon kann jedoch die Hausregeln intern selbst aufstellen. Halten sich Händler nicht an die Vorgaben von Amazon verstößt dies nicht gegen das Gesetz. Man muss sich jedoch darüber bewusst sein, dass Amazon das Vertragsverhält nis mit dem Händler jederzeit beenden kann. In diesem Sinne empfehlen wir die Umsetzung der Vorgaben.

Beste Grüße,
die Redaktion
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#1 Stimmt_nicht 2020-04-01 10:39
Hallo "Experte für IT-Recht",

bitte mal genau lesen und verstehen: "Wir bitten Sie...' bedeutet nicht "Sie müssen...".

Die Bitte von Amazon diese Kulanzfegelung zu übernehmen ist keine Verpflichtung. Die AGB wurden NICHT angepasst, ebensowenig der Vertrag mit den Marketplace-Häm dlern. Einseitige AGB-Änderungen bedürfen der Zustimmung mit Frist. Wir sind nicht in Amazonien sondern in Deutschland.

In Kurzform: es wird darum gebeten freiwillig der Amazon-Regelung zu folgen. Dumm ist der, der dummes tut: wir werden dieser Bitte nicht folge leisten.
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