EU-Kommission legt E-Commerce Paket vor

Veröffentlicht: 26.05.2016 | Geschrieben von: Giuseppe Paletta | Letzte Aktualisierung: 26.05.2016

Aus Sicht der EU-Kommission ist der EU-weite Online-Handel zwar ein wichtiger Wirtschaftsfaktor, allerdings ist er noch zu wenig reguliert und zum Teil deshalb nicht verbraucherfreundlich. Die Kommission hat nun grundlegende Vorschriften ausgearbeitet, die den Binnenmarkt sicherer, transparenter und verbraucherfreundlicher gestalten sollen und vor allem gegen die Diskriminierung von Verbrauchern aufgrund ihres Wohnsitzes vorgehen. Noch müssen aber das EU-Parlament und der Europäische Rat die Vorschriften akzeptieren.

Flaggen der EU

(Bildquelle EU-Kommission: symbiot via Shutterstock)

Die EU-Kommission hat ein sogenanntes E-Commerce-Paket beschlossen. Darin schlagen die zuständigen Politiker neue Vorschriften für den EU-weiten Online-Handel vor, vor allem um nach eigenen Angaben den Handel künftig zu fördern und gleichzeitig zu regulieren. Das von der EU-Kommission vorgelegte Maßnahmenpaket soll es den Verbrauchern und Händlern ermöglichen, Produkte und Dienstleistungen einfacher und sicherer online zu kaufen und anzubieten.

Mit den vorgelegten Legislativvorschlägen möchte die EU konkret gegen ungerechtfertigtes Geoblocking vorgehen, den grenzüberschreitenden Paketversand innerhalb der EU transparenter und verbraucherfreundlicher gestalten und allgemein nationale Behörden bei der Durchsetzung von Verbraucherrechten stärken.

"Diskriminierung im Binnenmarkt hat keinen Platz"

Grundsätzlich möchte die EU nach eigenen Angaben das Vertrauen der EU-Verbraucher in den grenzüberschreitenden Online-Handel steigern. Dafür erhalten zum Beispiel die nationalen Behörden mehr Befugnisse, um künftig Verbraucherrechte stärker durchsetzen zu können. Die Behörden dürfen in Zukunft laut der EU

  • überprüfen, ob Verbraucher durch das Geoblocking diskriminiert werden oder die für den Kundendienst geltenden Bedingungen (z.B. das Rücktrittsrecht) mit dem EU-Recht unvereinbar sind;
  • anordnen, dass Websites mit betrügerischen Angeboten sofort gelöscht werden
  • Informationen bei den Registrierstellen für Domainnamen und Banken anfordern, um die Identität des verantwortlichen Händlers zu ermitteln.

Ein weiteres Ziel des neuen E-Commerce-Paketes ist es, den Versand von Paketen im EU-Raum erschwinglicher und effizienter zu gestalten. Derzeit, so beklagt es die EU, stehen die Preise für den internationalen Versand oftmals in keinem vernünftigen Verhältnis zu den entsprechenden Inlandstarifen. Das möchte die neue Verordnung ändern und durch eine bessere Regulierungsaufsicht für mehr Preistransparenz sorgen. „Eine Preisregulierung wird nur als letztes Mittel eingesetzt, wenn der Wettbewerb keine zufriedenstellenden Ergebnisse hervorbringt“, heißt es von der Kommission.

Unangebrachtes Geoblocking soll reguliert werden

Weiter hat sich die EU-Kommission dem Thema Geoblocking angenommen. So wird die Kommission mit Rechtsvorschriften gegen ein unangebrachtes Geoblocking vorgehen. Das Ziel dieser Rechtsvorschriften ist laut der EU, zu vermeiden, dass

  • Verbraucher, die Dienstleistungen oder Waren in einem anderen Mitgliedstaat online oder vor Ort erwerben wollen, nicht durch unterschiedliche Preise, Verkaufs- oder Zahlungsbedingungen diskriminiert werden, sofern dies nicht aus objektiven und nachprüfbaren Gründen, wie dem Mehrwertsteuerrecht oder Vorschriften zum Schutz des Gemeinwohls, gerechtfertigt ist.

Die derzeitige Situation würde Kunden im Online-Handel laut der Kommission diskriminieren, was dringend geändert werden muss. „Diskriminierung hat im Binnenmarkt keinen Platz“, heißt es von der EU. Denn zurzeit ist es so, dass Verbraucher ungefragt auf andere Webseiten weitergeleitet werden, oder der Zugang gänzlich gesperrt wird. Dies wird dann in Zukunft nicht mehr möglich sein, sollten die Vorschläge der EU-Kommission in die Tat umgesetzt werden können. Das sogenannte Rerouting ist dann nur noch mit Zustimmung der Verbraucher möglich.  

Allerdings möchte die EU-Kommission mit ihren vorgelegten Vorschriften Unternehmen nicht übermäßig belasten und hat deshalb keine Verpflichtung zu einer EU-weiten Zustellung eingeführt. Außerdem sind aus dem gleichen Grund kleine, unter einem nationalen Umsatzsteuer-Schwellenwert liegende Unternehmen von bestimmten Vorschriften ausgenommen.

„Die Geoblocking-Initiative schafft die richtige Balance zwischen dem Interesse der Verbraucher, online über die Grenzen hinweg einzukaufen, und dem Interesse der Unternehmer, in Rechtssicherheit zu handeln. Ich bin davon überzeugt, dass unser Ansatz, der die Besonderheiten der verschiedenen Geschäftsfelder berücksichtigt, den richtigen Impuls für den grenzüberschreitenden E-Commerce in der EU geben wird“, kommentierte Günther Oettinger, EU-Kommissar für Digitale Wirtschaft und Gesellschaft.

Die Vorschläge der EU-Kommission gehen jetzt in das ordentliche Gesetzgebungsverfahren und damit in eine erste Lesung im Europäischen Parlament, wo der Rat und das Parlament eine Einigung über die Vorschläge der Kommission finden müssen.

 

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