Wir wurden gefragt: Sind Cookie-Banner Pflicht auf Webseiten?

Veröffentlicht: 31.05.2016 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 25.04.2018

Bereits vor Jahren wurde die europäische „Cookie-Richtlinie“ (2009/136/EG) verabschiedet, die europaweit einheitliche Grundlagen für den Einsatz von Cookies bezweckt. Im Laufe der Jahre haben zahlreiche Webseiten einen Banner integriert, die den Besucher freundlich aber bestimmt um die Erlaubnis für den Einsatz solcher Cookies bitten. Google hat sogar eine Pflicht daraus gemacht. Was ist da dran, ist dieser Banner Pflicht?

Fragen
© Jan Engel / Fotolia.com

Rechtlicher Hintergrund

Einer der prägendsten Punkte der Cookie-Richtlinie ist die Einwilligung in den Einsatz von Cookies. Der Einsatz von Cookies soll nach dem Willen des europäischen Gesetzgebers nur möglich sein, wenn der Webseitenbesucher seine informierte Einwilligung (“Opt-In”) gegeben hat. Dies soll insbesondere auf der Grundlage von klaren und umfassen den Informationen geschehen, die er u. a. über die Zwecke der Erhebung, Speicherung und Nutzung seiner Daten erhält. Wie genau diese Einwilligung erfolgen muss, legt die Richtlinie selbst gar nicht fest, sondern die nationalen Gesetze der Mitgliedstaaten.

Grund: Die Cookie-Richtlinie gilt nicht unmittelbar in Deutschland, sondern muss erst in nationales Recht umgesetzt werden. Bislang hat Deutschland die Regelungen nicht in deutsches Recht umgesetzt, weil dies nach Auffassung der Bundesregierung wegen der aktuell schon ausreichenden Gesetzeslage nicht notwendig sei.

Unklare Rechtslage

Letztendlich muss gesagt werden, dass die Rechtslage unklar ist. Selbst eine direkte Umsetzung der Richtlinie lässt wegen das unklaren Wortlautes viele Fragen offen. Faktisch nehmen die Datenschutzbeauftragen des Bundes und der Länder aber derzeit nicht die Webseitenbetreiber selbst in den Fokus nehmen. Vielmehr wurde die Bundesregierung wegen ihrer fehlenden Gesetzgebung angesprochen. Sanktionen gegen Händler sind uns gegenwärtig daher auch nicht bekannt – auch wenn keine konkreten Maßnahmen zur Umgestaltung der Webseite (Cookie-Banner) getroffen wurden.

Antwort:

Auf die Frage des Händlers gibt es daher kein klares „Ja“ oder „Nein“.

Zunächst muss abgewartet werden, ob der deutsche Gesetzgeber noch reagieren wird. Wir werden Sie rechtzeitig informieren, wenn es diesbezüglich neue Informationen oder Handlungsbedarf gibt. Ob die neue und ab 2018 geltende Datenschutzgrundverordnung (DSGRVO) Einfluss auf die Antwort hat, werden wir in unserer neuen Themenreihe zur Datenschutzgrundverordnung näher erläutern.

Kommentare  

#2 Marcel 2016-06-01 16:17
Es ist wie schon so oft: "kein klares „Ja“ oder „Nein“. Als Onlinehändler hat mann immer das Gefühl es irgendwie nicht "Richtig" machen zu können. Es bleibt immer ein ungutes Gefühl. Rechtssicherhei t sieht anders aus.
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#1 B. Sommer 2016-06-01 14:37
Ein Cookie-Layer kann aber auch bei einem Opt-out nötig sein. Es gibt nämlich eine Entscheidung des OLG Frankfurt am Main vom 17.12.2015 (Az. 6 U 30/15), die besagt, dass ein Opt-out reicht, aber nach dieser Entscheidung kommt man m.E. gerade nicht um einen Cookie-Layer herum, denn die Entscheidung besagt eben auch, dass eine Einwilligung nötig ist (wenn auch als "opt-out" umsetzbar). Und dafür muss der Webseitenbesuch er natürlich bei Aufruf einer Webseite auf einen Cookie hingewiesen werden. Vielleicht könnte man noch an einen prominenten Link auf Cookies im Header denken, aber irgendein deutlicher Hinweis auf Cookies dürfte zumindest nach der OLG Frankfurt jedenfalls nötig sein. Außerdem: Man muss natürlich auch die Möglichkeit zum Opt-out haben - ob der Hinweis auf die Browsereinstell ungsmöglichkeit en reicht, ist dann die Frage.
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