Websites sollen künftig ohne Gerichtsbeschluss gesperrt werden können

Veröffentlicht: 17.11.2017 | Geschrieben von: Corinna Flemming | Letzte Aktualisierung: 24.11.2017

Geht es nach den Plänen der EU, könnte den Verbraucherschutzbehörden mehr Befugnisse im Kampf gegen Online-Betrug zugesprochen werden. Als letztes Mittel könnten diese dann sogar die Sperrung von Websites eigenmächtig vornehmen. Aktuell ist dafür noch ein richterlicher Beschluss nötig. Die Europäische Piratenpartei sieht diesen Beschluss äußerst kritisch.

Website Sperrung
© M-SUR / shutterstock.com

Die EU befasst sich aktuell mit den Plänen, der staatlichen Verbraucherschutzbehörde hinsichtlich der Beschränkung von Webseiten mehr Befugnisse zu übertragen, die sogenannte CPC-Verordnung. Demnach soll es künftig für den Verbraucherschutz möglich sein, Seiten eigenständig zu sperren, sollten „keine anderen wirksamen Mittel zur Verfügung stehen“, wie das Europäische Parlament schreibt. Aktuell ist dafür noch ein richterlicher Beschluss nötig. Bereits am Dienstag soll das EU-Parlament, unbemerkt von der Öffentlichkeit, diesem Vorschlag zugestimmt haben. Kritische Stimmen kommen vor allem von der EU-Abgeordnete Julia Reda, Mitglied der Europäischen Piratenpartei.

Beschluss könnte in Zensur enden

Reda sieht die neuen Pläne besonders hinsichtlich eines möglichen Missbrauchs äußerst kritisch. Die selbstständigen Sperrungen könnten zu einem Missbrauch für „andere Zwecke – einschließlich Zensur“ genutzt werden, wird sie auf zdnet zitiert. Die Behörden sollen nach der Überarbeitung mehr Befugnisse haben, um den Online-Betrug einzudämmen. Dazu gehört unter anderem Informationen von Registrierungsstellen anzufordern, Strafen wie Geldbußen oder Zwangsgelder zu verhängen und, wenn alle Stricke reißen, auch die eigenmächtige Sperrung der Website zu veranlassen.

Reda kritisiert außerdem, dass mit dem neuen Beschluss Verbesserungen, um den Verbraucherschutz zu stärken, gestrichen wurden. In ihren Augen sei es wichtiger, eine Entschädigung für Verbraucher in Schadensfällen verpflichtend zu machen. Diese soll nun aber freiwillig durch Hersteller oder Händler erfolgen.

User sollen geschützt werden

Ziel des neuen Beschlusses sei es, besonders die Konsumenten vor betrügerischen Websites zu schützen, die gefälschte Waren oder ähnliches anbieten. Mit der neuen Verordnung soll es den Behörden nun möglich gemacht werden, auf die Daten der Seiten-Betreiber zugreifen zu können und die Seite, wenn nötig, auch eigenmächtig zu sperren. Eine solche EU-Verordnung würde bei Zustimmung für die gesamten Mitgliedstaaten gelten. Allerdings benötigen die Pläne noch die Absegnung des Europäischen Rats, dem Gremium der Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union. Zwei Jahre später könnte der entsprechende Beschluss dann in Kraft treten.

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