Kolumne

Steuerliche Gleichberechtigung von E-Books und Büchern oder wie das Gesetz langsam aus der Neandertaler-Höhle krabbelt

Veröffentlicht: 05.10.2018 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 06.11.2018

E-Books sind keine Bücher. Das sagt zumindest unser Steuergesetz. Während für Bücher ein reduzierter Steuersatz von 7 Prozent zugrunde gelegt wird, kommt bei E-Books die normale Mehrwertsteuer von 19 Prozent zum Tragen. Nach den aktuellen Plänen der EU könnte sich das aber bald ändern: Der Rat für Wirtschaft und Finanzen hat am Dienstag die steuerliche Gleichberechtigung beschlossen.

E-Books sind nicht greifbar

Bereits 2017 stellte der EuGH fest, dass E-Books keine Bücher sind. Ihnen fehlt nämlich der physische Träger. Zwar braucht man bei E-Books einen physisch vorhandenen Reader, um in den Lesegenuss zu kommen; da dieser aber nicht mit dem elektronischen Buch geliefert wird, sondern gesondert erworben wird, ist das was ganz anderes als beim Buch. Oder aber beim Hörbuch. Das Hörbuch fällt nämlich unter den niedrigeren Steuersatz. Also sofern dieses auf einem Datenträger geliefert wird. Nach dem EU-Steuerrecht ist eine verringerte Umsatzsteuer nämlich nur dann zulässig, wenn die Lieferung eines Buches auf einem physischen Träger erfolgt. Das ist beim Download einer E-Book-Datei allerdings nicht der Fall.

Alles andere als modern

Betrachtet man die Sache spitzfindig, ist das auch alles korrekt. Aber eben nicht modern. In einer Zeit, in der es möglich ist, Filme, Bücher, Musik und PC-Spiele problemlos in rein digitaler Form zu erwerben, mutet diese Unterscheidung urzeitlich an. E-Books haben zwar im Vergleich zu ihren dickeren Geschwistern einen vergleichsweise geringen Marktanteil, aber dennoch sind sie da und sind Teil des Kulturgutes Buch. Das merkt man schon allein daran, dass es mittlerweile auch möglich ist, E-Books wie in der klassischen Bibliothek auszuleihen. E-Book-Reader sind platzsparend, passen teilweise sogar in die Hosentasche und es fällt beim Buchkauf kein Verpackungsmüll an.

Die Entscheidung, Bücher und E-Books steuerlich gleichzustellen, ist ein Schritt in die richtige Richtung und setzt ein Zeichen für die Digitalisierung. 

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