Vermehrt Abmahnungen gegen Parfüm-Händler wegen des Verkaufs von Kosmetikprodukten der Marke „MCM“ sowie „MCM und Lorbeerkranz“

Veröffentlicht: 07.03.2013 | Geschrieben von: Redaktion | Letzte Aktualisierung: 07.03.2013

Die Rechtsanwaltskanzlei Hoefer & Partner mahnt im Auftrag der MCM Holding AG in letzter Zeit vermehrt Parfüm-Händler wegen Verletzungen der Marken „MCM“ und „MCM und Lorbeerkranz“ beim Handel von entsprechenden Kosmetikprodukten über die Plattformen eBay und Amazon ab. Gegenstand der Abmahnungen ist zumeist der Vorwurf, Plagiate der MCM-Kosmetikprodukte zu handeln bzw. zum Verkauf der Kosmetikprodukte nicht autorisiert zu sein.

In den Abmahnungen, die dem Händlerbund vorliegen wird ein Gegenstandswert von bis zu 150.000,00 € angesetzt, was zu Rechtsanwaltsgebühren von rund 2000,00 € pro Abmahnung führt.

Empfehlung:

Wir empfehlen allen Händlern, die eine solche Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei Hoefer & Partner im Auftrag der MCM Holding AG erhalten haben zunächst Ruhe zu bewahren, aber die Abmahnung unverzüglich anwaltlich überprüfen zu lassen.

Sofern die Produkte nicht direkt von der MCM Holding AG, sondern von Wiederverkäufern erworben worden sind, sollten diese Bezugsquellen überprüft bzw. bezüglich des Vorwurfs des nichtautorisierten Verkaufs mit der Bitte um eine Stellungnahme angeschrieben werden.

Sofern Sie Unlimited-Mitglied im Händlerbund sind haben Sie die Möglichkeit, die Abmahnung von uns überprüfen bzw. sich in dieser Angelegenheit beraten und vertreten zu lassen. Übermitteln Sie uns hierfür die Abmahnung umgehend nach deren Erhalt, damit wir genügend zeitlichen Spielraum zur Prüfung des Sachverhaltes und zu Ihrer Beratung zur Verfügung haben.

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