Wesentliche Merkmale der Ware nicht richtig platziert: Online-Shop mit Erotikartikeln kassiert Abmahnung

Veröffentlicht: 06.03.2013 | Geschrieben von: Redaktion | Letzte Aktualisierung: 06.03.2013

Nachdem nur vier Tage nach Inkrafttreten der sogenannten Button-Lösung ein Shopbetreiber aufgrund einer nicht gesetzeskonformen Beschriftung seiner finalen Schaltfläche abgemahnt wurde, folgte nun die erste Abmahnung bezüglich der Anordnung und Auflistung der wesentlichen Merkmale einer Ware auf der Bestellübersichtsseite.

Bei dem Abgemahnten handelt es sich um einen Shopbetreiber, der mit Erotikartikeln handelt. Der Abmahner, ein konkurrierender Gewerbetreibender sieht in der Nicht-Umsetzung wettbewerbswidrige Verstöße. Weder enthalte die abschließende Bestellübersicht im Shop des abgemahnten Online-Händlers Angaben zu den wesentlichen Merkmalen der zu bestellenden Ware, noch werde eine mit „zahlungspflichtig bestellen“ beschriftete Schaltfläche verwendet. Der Abmahner sieht in der nicht erfolgten gesetzeskonformen Umgestaltung der Bestellübersichtsseite einen unlauteren Wettbewerbsvorteil, der nach §§ 3 i.V.m. 4 Nr. 11 UWG einen Rechtsbruch bedeutet.

Um Online-Händlern einen Leitfaden für die rechtskonforme Gestaltung der Bestellübersichtsseite zu geben, hat der Händlerbund ein White Paper zu den wesentlichen Merkmalen der Ware erstellt, welches bis zur Konkretisierung des Gesetzes durch die Rechtsprechung erste unverbindliche Hinweise zum Aufbau der finalen Bestellübersicht enthält.

Das White Paper zu den „wesentlichen Merkmalen“  steht für Sie kostenlos zum Download bereit.

Kommentare  

#9 online-händler 2012-09-06 12:37
Mich interessiert, ob dieses neue Gesetz am europäischen Gerichtshof gekippt werden könnte, wenn sich die in Europa ansässigen Online-Händler, die in Deutschland verkaufen organisieren würden und eine Klage auf dem Weg bringen.
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#8 Sara 2012-08-28 12:16
Genau diese Abmahnung von einer Berliner Rechtsanwältin hat auch ein Freund von mir bekommen. "Sollten Sie die Unterlassungsve rpflichtungserk lärung nicht im Rahmen der Ihnen gesetzten Frist ordnungsgemäß abgeben sowie die Zahlung fristgemäß veranlassen, so machen wir Sie bereits jetzt darauf aufmerksam, dass unsere Mandantin sich eine gerichtliche Auseinandersetz ung vorbehält." Also UE UND Zahlung!!
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#7 Andreas 2012-08-16 13:21
Hier mal aus meiner Bestellübersich t bei Amazon von gerade eben: Tommy Hilfiger Herren ATLANTIC Z-MK CF 857811242, Gr. SM (PATRIOT BLUE 465) EUR 71,40 Anzahl: 1 Ändern Noch 2 Stück auf Lager. Verkauf durch: Amazon EU S.a.r.L. Geschenkoptio nen hinzufügen W enn man die Daten mal mit der Liste der angeblich "wesentlichen Merkmalen" vergleicht. Würde da jetzt zu mindest schonmal die Materialzusamme nsetzung fehlen. Bin mal gespannt wann davon berichtet wird, dass Amazon abgemahnt wurde.... oder sich unkonform verhält, dass wär doch mal ne Schlagzeile wert ;) Naja ihr vergesst die Programmierer, die das ganze umsetzen dürfen und ordentliche Umsatzzuwächse haben, wodurch auch das Mehrwertsteuera ufkommen steigen dürfte ^^ Herrlich wie weit man einen Gedanken verfolgen kann ;) Es bringt niemand weiter sich über das Thema aufzuregen. Wenn müßte man selbst im Verband oder von Verbandsseite tätig werden. Parteigründen wird nich viel bringen. Aber so lange wir noch keine Lobby haben die aktiv mitgestaltet, wirds wohl beim passiven Aufregen bleiben.
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#6 Mario 2012-08-15 22:23
Da stimme ich dir voll zu.Du hast aus meiner Seele gesprochen.
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#5 Smitty 2012-08-15 19:56
das deutsche Abmahnsystem ist legalisierter Diebstahl durch Anwälte und Herbeiführung wirtschaftliche r Schäden beim Abgemahnten. Und das kommt in Deutschland immer gut an: schießen aus der sicheren Distanz auf den bösen Feind. Schadenfreude, Gier und was noch alles. Hauptsache wir konnten uns beweisen. Armes Land, das solche Bürger hat. Schlimm er ist noch, das die Anwaltsmafia uns sicher im Griff hat, seit Jahrzehnten bereits existiert dieser Wahnsinn auf unsere Kosten. Und, es kommt noch schlimmer, ein Großteil der Bundesregierung ist von Beruf.......... .....??? Ric htig: Jurist Das die sich untereinander verständigen... .....und sich nichts wegnehmen...... ..keine Änderung möglich. Mah lzeit zusammen!
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#4 freesurf 2012-08-15 18:34
Die Button-Lösung gehört sofort abgeschafft. Es kam wie es kommen mußte! Es trifft nicht die, für die es gedacht war! Wer verdient dran? Die Juristen! Es handelt sich hierbei wieder um einen Rechtsbruch. Die Abgeordneten sollten zum Wohle des Volkes agieren! Tun sie das? Nein, lediglich für eine Minderheit. Der volkswirtschaft liche Schaden, durch die erforderliche Umsetzung, ist um ein vielfaches höher als der vorangegangene Schaden! Wieder ein Gesetz das ein bestimmtes Klientel die Taschen füllen soll! Da wird versucht eine gerechte Welt zu erschaffen und was geschieht wirklich? Ein nicht ganz kleine Anzahl von Händlern, die nach den Prinzip des ehrbaren Kaufmanns arbeitet, muss leiden!
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#3 Heinrich Bauer 2012-08-15 18:19
wir hier in Deutschland haben meiner Meinung nach die größte Bürokratie was Online-Shops betrifft. De n Rest der Welt interessiert das überhaupt nicht! Haben wir auch die grösste Verbrecherquote an Abzocke von Anwälten im Internet? Ic h denke Ja. Alle paar Monate kommt auf die Internet-Händle r eine neue Bürokratieveror dnung zu, sie müssen ihre Web-Seite anpassen. Du bioseste Anwälte stehen vor dem Termin stramm und freuen sich auf Kohle, Kohle, Kohle, denn man kann diejenigen, die begrenzte Mittel und Know-How haben ja nach diesem Datum gnadenlos Abzocken. Da gegen sollte die Bürokratie mal etwas machen und gegen diese Mafia vorgehen, anstatt es den Internethändler n so schwer zu machen. Verm utlich bleibt dies allerdings ein Selbstgespräch.
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#2 Koster 2012-08-15 18:05
Der Händlerbund sollte eine Liste aller ihm bekannten Abmahnungen erstellen. Mit klarer Angabe von Namen und Firma des Abmahnenden als auch des abgemahnten. In diesem Fall den abmahnenden Erotikhändler mit Namen und Firmenanschrift benennen. Anhand einer solchen Liste können Verbraucher sich künftig selbst ein Bild von den jeweiligen Geschäftsprakti ken ihrer Anbieter machen und prüfen, ob Sie persönlich die Gründe für die Abmahnung als angemessen erachten oder nicht. Wer die Abmahngründe nicht nachvollziehen kann, kann frei entscheiden, ob er künftig über den Abmahnenden Ware beziehen will oder nicht. Vielleicht wird durch dieses öffentliche "Outing" dem Abmahn-Wahn englich Einhalt geboten. Es kann nicht sein, dass einige wenige, die offensichtlich eine Abmahnung als einzige Möglichkeit sehen, ihre nicht ausreichende Wettbewerbsfähi gkeit imaginär anzuheben, etlichen anderen, ehrlichen Händlern das Leben schwer machen. Das sind keine seriösen Geschäftsleute. Hinzu kommt, dass große Unternehmen sich derzeit noch nicht um die sogenannte Button-Regelung kümmern. Nehmen wir Stand heute die Bestellseiten von Amazon oder Redcoon: Hier fehlt sogar der entsprechend beschriftete Button. Also trifft es nur die Kleinen. Klein schießt auf Klein, Große macht das Große Geschäft. Klasse Trick! Da der Gesetzgeber offensichtlich zu realitäts- und wettbewerbsfern ist, um diese in vielen Fällen gezielte, und an den Haaren herbeigezogene Abzocke in den Griff zu bekommen, sollte die breite Masse eine faire Chance erhalten, Abmahnern eine klare Absage zu erteilen.
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#1 Bande 2012-08-15 18:01
Welchen Wettbewerbsvort eil soll der Abgemahnte denn haben. Die neue Lösung dient doch dazu, es dem Kunden einfacher zu machen. So müsste doch der Kunde lieber in einem shop einkaufen, in dem alles sicher, sicher, sicher ist und nicht in einem shop, der nicht noch einmal alle Merkmale auflistet, wenn er statt zahlungsfristig bestellen "jaufen" als Beschriftung hatte, hat er auch alles richtig gemacht. Sich nicht an die button-Lösung zu halten bringt doch eher Nachteile für einen shop, weil der Kunde ja dann verunsichert sich, ob es sich um ein seriöses Unternehmen handelt.
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