Sieg für den Online-Handel: Adidas kippt Beschränkungen

Veröffentlicht: 02.07.2014 | Geschrieben von: Tina Plewinski | Letzte Aktualisierung: 02.07.2014

Die Vertriebsbeschränkungen einiger Markenhersteller sehen viele Händler als akuten Eingriff in den freien Handel. Doch wie sich zeigt, trägt die Kritik gegen solche Verfahrensweisen erste Früchte: Der Sportartikelhersteller Adidas gab nun bekannt, dass die Verkaufsverbote bezüglich digitaler Marktplätze wie Amazon oder eBay (unter bestimmten Kriterien) aufgehoben sind.

Adidas kippt Online-Beschränkungen

(Bildquelle Pfeile und Mauer: Harvepino via Shutterstock)

Adidas verteidigt Beschränkungen mit „positivem Markenerlebnis“

Seit Monaten kämpfen die Online-Händler für Recht: Die weitreichenden Beschränkungen, die zahlreiche namhafte Markenhersteller den externen Anbietern auferlegt hatten, war für viele Händler ein Schlag ins Gesicht – und entzog nicht wenigen die Existenzgrundlage. Wie andere Großunternehmen hatte auch Adidas vor rund anderthalb Jahren den Verkauf seiner Produkte über digitale Marktplätze wie Amazon oder eBay verboten. Zur Begründung wurden immer wieder Kriterien der Qualitäts- und Servicesicherung genannt.

Nach Informationen von Reuters gab der größte Sportartikelanbieter Europas am gestrigen Dienstag nun bekannt, eben jene Online-Beschränkungen zu lockern. Für Händler heißt dies, dass sie Schuhe, Bekleidung oder auch Sportgeräte aus dem Hause Adidas wieder auf Online-Marktplätzen verkaufen dürfen – zumindest, sofern bestimmte Bedingungen eingehalten werden.

In seiner Stellungnahme stellte Adidas die Kundenorientierung in den Fokus und verteidigte in diesem Zug noch einmal die strikten Beschränkungen: „Unser Ziel war und ist es, die Darstellung unserer Marken über alle Vertriebskanäle hinweg in optimaler Weise sicherzustellen und so Konsumenten ein positives Markenerlebnis zu ermöglichen.“ Die Aufhebung der Vertriebsbeschränkungen sei dennoch lediglich ein „Teilrückzug“, denn es gäbe immer noch gravierende „qualitative Kriterien“, die Händler erfüllen müssten, um eine Markenpräsentation für das Unternehmen stellen zu können.

Auch die Beschränkungen anderer Hersteller stehen auf der Kippe

Das Einknicken von Adidas ist sicherlich nicht auf guten Willen oder Mitleid mit den Online-Händler zurückzuführen. Denn das Bundeskartellamt prüfe schon länger, ob Adidas und andere Markenhersteller den Wettbewerb auf dem Markt durch ihre Beschränkungen behindern. Entsprechende Ermittlungen sollen bereits „unmittelbar vor dem Abschluss“ stehen und könnten für den gesamten Online-Handel von nachhaltiger Bedeutung sein.

Erst kürzlich kritisierte das Bundeskartellamt die Vertriebsbeschränkungen von Asics: Die Behörde gehe davon aus, dass die strikte Regulierung nicht einer Qualitätssicherung, sondern eher der Wettbewerbs- und Preiskontrolle auf dem Markt diene (wir berichteten). Die Vertriebsbeschränkungen von Casio wurden erst kürzlich durch ein Urteil des OLG Schleswig gekippt.

Fasst man die Tendenzen und Entwicklungen der vergangenen Wochen zusammen, so besteht durchaus Hoffnung, dass derartige Beschränkungen bald der Vergangenheit angehören könnten.

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