Abmahnmonitor

Rechtsanwalt Sandhage mahnt wegen Verpackungsgesetz ab

Veröffentlicht: 20.03.2019 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 22.06.2022
Blick in einen Karton

Fehlende Registrierung bei LUCID

Wer? MH My-Musthave (durch Rechtsanwalt Sandhage)
Wie viel? 334,75 Euro
Betroffene? Händler im Allgemeinen

Bereits kurz nach dem Inkraftreten des neuen Verpackungsgesetzes am 01.01.2019 und der damit verbundenen Registrierungspflicht kam es zu den ersten Abmahnungen. Das ist auch nicht weiter verwunderlich: Vorher war es kaum nachvollziehbar, ob sich Händler an die seit den 90er Jahren bestehende Lizenzierungspflicht für Verpackungen halten. Dass hat sich durch die Einführung einer zusätzlichen Registrierungspflicht bei LUCID geändert. LUCID ist ganz ähnlich wie die Datenbank der Stiftung EAR für Elektro- und Elektronikwaren öffentlich für jedermann einsehbar. Jeder, der verpflichtet ist, Verpackungen bei einem der dualen Systeme zu lizenzieren, ist auch von der Registrierungspflicht bei LUCID betroffen. Die Registrierung selbst ist dabei kostenlos. Bei den dualen Systemen hat der Händler dann hingegen die freie Wahl (mehr dazu).

Weitere Abmahnungen

Energielabel Staubsauger

Wer? Plogoo UG (durch Rechtsanwalt Sandhage)
Wie viel? 334,75 Euro
Betroffene? Staubsaugerhändler

Im Januar liefen die europäischen Vorgaben zum Energielabel für Staubsauger aus. Grund hierfür war, dass die Tests, auf denen die Labelvergabe beruhte, stets mit leerem Beutel durchgeführt wurden. Dies entspricht aber nicht der Realität. Im normalen Betrieb sind Beutel meist zumindest teilweise gefüllt und verbrauchen so mehr Strom als das Label auszeichnet (wir berichteten).

Der Auslauf des Labels bedeutet, dass dieses nicht mehr verwendet werden darf. Wird es dennoch verwendet, kann es wie hier zu Abmahnungen kommen.

Microfaser als Textilkennzeichnung

Wer? MH My-Musthave (durch Rechtsanwalt Sandhage)
Wie viel? keine Angabe
Betroffene? Textilhändler

Die Textilkennzeichnungsverordnung schreibt vor, wie Fasern zu bezeichnen sind. Damit soll EU-weit ein einheitlicher Standard garantiert werden. Bezeichnungen, die die Verordnung nicht kennt, dürfen auch nicht verwendet werden. Beispielsweise ist im Anhang der Verordnung „Microfaser” nicht aufgeführt. Das Gesetz kennt diese Bezeichnung schlicht nicht. Korrekt wäre an dieser Stelle die Kennzeichnung „Polyester”.

Krankheitsbezogene Werbung bei Futtermittel

Wer? Görges Naturprodukte
Wie viel? 0 Euro (es handelt sich um den Versuch, die Sache erst einmal ohne Abmahnung und ohne Abmahnkosten zu klären)
Betroffene? Futtermittelhändler

Mit gesundheitsbezogener Werbung muss stets sehr vorsichtig umgegangen werden. Dies betrifft aber nicht nur Produkte für den Menschen, sondern auch fürs liebe Vieh. So heißt es im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB):

„Es ist verboten, beim Verkehr mit Futtermittelzusatzstoffen oder Vormischungen oder in der Werbung für sie allgemein oder im Einzelfall Aussagen zu verwenden, die sich

  1. auf die Beseitigung oder Linderung von Krankheiten oder
  2. auf die Verhütung solcher Krankheiten, die nicht Folge mangelhafter Ernährung sind,

beziehen."

Das bedeutet, dass Aussagen, wie „für gesunde Gelenke” oder „empfohlen nach Knochenbrüchen” nicht auf Futtermitteln verwendet werden dürfen.

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