Neue Händlerbund-Studie

Abmahnungen: Kosten und Risiken für Händler steigen

Veröffentlicht: 03.04.2019 | Geschrieben von: Tina Plewinski | Letzte Aktualisierung: 05.04.2019
Abmahnstudie des Händlerbundes

Abmahnungen gehören auch weiterhin zu jenen Themen, die Online-Händler beschäftigen. Aus diesem Grund hat der Händlerbund zum vierten Mal in Folge seine alljährliche Abmahn-Studie durchgeführt, um einen detaillierten Blick auf den Stand der Dinge zu erhalten. Wie viele Händler sind von Abmahnungen betroffen? Wie hoch sind die Kosten, mit denen solche Abmahnungen verbunden sind? Und an welchen Stellen lauern die größten Gefahren? – All diese Fragen kann die neue Studie beantworten, an der mehr als 700 Händler teilgenommen haben.

Abmahnrisiko hat sich mehr als verdoppelt

Grundsätzlich gibt es eine erfreuliche Nachricht: 2018 haben weniger Händler eine Abmahnung erhalten als noch im Jahr zuvor. Waren es 2016 ganze 24 Prozent und 2017 sogar noch 28 Prozent, sank der Anteil der abgemahnten Händler 2018 auf nur noch 22 Prozent. Damit ist der Wert seit Beginn der Erhebung vor vier Jahren zum ersten Mal gesunken.

Doch obwohl weniger Händler abgemahnt wurden, scheinen die Betroffenen wiederum noch stärker unter Abmahnungen zu leiden: Während 2017 nur 32 Prozent der betroffenen Unternehmer mehr als eine Abmahnung erhalten  haben, waren es im vergangenen Jahr dagegen 35 Prozent.

Auch schätzen Online-Händler die Lage am Markt so ein, dass das Abmahnrisiko weiter gestiegen ist. Seit 2016 hat sich die Zahl mehr als verdoppelt: Damals gingen nur 21 Prozent der befragten Händler von einer wachsenden Gefahr aus, mittlerweile sind es bereits 47 Prozent.

Mehr Gerichtsverfahren aufgrund von Abmahnungen

Als häufigsten Abmahngrund gaben die Händler der Studie Fehler bei der Umsetzung der DSGVO an – mit überragender Mehrheit: Ganze 57 Prozent der Händler nannten diesen Aspekt. Als Dauerbrenner im Abmahnbereich zeigen sich außerdem nach wie vor das Wettbewerbsrecht (mit 33 Prozent) und das Markenrecht (15 Prozent). Das Verpackungsgesetz, das die Online-Händler insbesondere mit Blick auf die neuen Regelungen in Atem hält, gaben 20 Prozent der Unternehmer als Abmahngrund an.

Obwohl Abmahnungen mittlerweile deutlich mehr Menschen vor die Gerichte ziehen (2015: 7 Prozent | 2018: 19 Prozent), sind auch die außergerichtlichen Vergleiche gestiegen: von 21 Prozent im Jahr 2015 auf 36 Prozent im Jahr 2018. Am häufigsten geht mit einer Abmahnung auch die Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung einher: 48 Prozent der Händler gaben dies als Konsequenz einer Abmahnung an. Bevor Unternehmer eine solche Erklärung allerdings unterschreiben, sollten sie sich unbedingt von einem Juristen beraten lassen. Denn wenn die Erklärung einmal unterzeichnet ist und dann ein Verstoß erneut begangen wird, kann es sehr teuer werden.

Händler verzeichnen höhere Abmahnkosten

Wirft man einen Blick auf die Kosten, die Abmahnungen verursachen, wird deutlich, dass auch diese gestiegen sind: 2017 entstanden für 28 Prozent der Händler pro Abmahnung durchschnittlich Kosten im vierstelligen Bereich. 2018 waren es hingegen schon 39 Prozent. Jeder sechste betroffene Händler musste sogar mehr als 2.000 Euro bezahlen.

Alle Ergebnisse haben wir ausführlich in einer PDF-Datei zusammengefasst. Diese finden Sie hier: Abmahnstudie des Händlerbundes als PDF.

Einen Überblick gibt zudem unsere Infografik:

 Infografik Abmahnstudie 2018 klein

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