„Wir gehen raus, drehen einen Stein um und haben einen neuen Fall."

Thüringen will mehr Datenschutzkontrollen vornehmen

Veröffentlicht: 21.06.2019 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 21.06.2019
Buisness-Mann drückt auf virtuelle Lupe

„Wir werden verstärkt rausgehen und Kontrollen fahren." – Diese Ankündigung machte der Thüringer Landesdatenschutzbeauftragte Lutz Hasse gestern laut Golem bei der Vorstellung des Tätigkeitsberichtes seiner Behörde. Neben interessanten Zahlen zu Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung, kündigte Hasse auch mehr Maßnahmen an.

Unangekündigte Kontrollen

Hasse kündigte an, in Zukunft mehr unangekündigte Datenschutzkontrollen bei Unternehmen vorzunehmen. Dabei ginge es, so heißt es weiter bei Golem, vor allem um leistungsfähige Unternehmen, die auch datenschutzrechtlich leistungsfähig sein müssten. „Wenn man uns nicht reinlässt, werden wir mit polizeilichen Zwangsmitteln - haben wir schon gemacht - eindringen", wird der Datenschutzbeauftragte weiter zitiert. Seit dem Inkraftreten der DSGVO seien unangekündigte Kontrollen einfach zu kurz gekommen. Grund hierfür sei der hohe Beratungsaufwand gewesen, der durch die neue Verordnung sowohl bei Unternehmen, als auch bei Behörden aufgekommen sei.

Hoher Beratungsbedarf: 22.200 Anfragen

Ergebnis des Tätigkeitberichtes ist außerdem, dass seit dem Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ein erhöhter Beratungsbedarf besteht. „Die Datenschutzgrundverordnung war nicht nur für Unternehmen und Behörden eine Herausforderung, sondern auch für uns, weil wir mit derartig hohen Posteingängen und mit derartig hohem Beratungsbedarf nicht gerechnet hatten", meint Hasse weiter. Während im Jahr 2017 gerade einmal 12.200 Anfragen bei der Landesdatenschutzbehörde eingingen, waren es 2018 22.200 Anfragen. Für dieses Jahr werde man sogar mit rund 24.600 Anfragen rechnen. Diese kämen vor allem von Unternehmen, weniger von anderen Behörden.

Außerdem sind aktuell 66 Bußgeldbescheide aus dem Jahr 2018 in Vorbereitung. Die Höhe der einzeln verhängten Bußgelder wegen Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung betragen zwischen 100 Euro und 5.000 Euro. Rechtskräftig sei davon aber noch keiner. „Wir gehen raus, drehen einen Stein um und haben einen neuen Fall.", wird der Datenschutzbeauftrage dazu zitiert.

Kommentare  

#1 Großvater 2019-06-21 15:09
wie war das mit Bürokratieabbau ? da bleibt dann Zeit für noch mehr wichtige Kontrollen. Kein Wunder, wenn Arbeitskräfte fehlen in der Wirtschaft-hier werden sie doch echt zweckdienlich mit guten Gehältern eingesetzt.
Pfui Deibel.
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