Abmahnmonitor

„Versandkosten auf Nachfrage” als Abmahn-Garantie

Veröffentlicht: 10.07.2019 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 06.07.2022
Pakete werden um die ganze Welt geschickt

Wer? Ido-Verband
Wie viel? 232,05 Euro
Betroffene? Online-Händler im Allgemeinen

Bietet der Händler den Versand in jeden Winkel der Erde an, kann es unter Umständen sehr mühselig sein, die Versandmodalitäten für jedes Land einzeln aufzuführen. Diese Mühe lohnt sich aber in jedem Fall, denn nach der Preisangabenverordnung ist der Händler verpflichtet, die Informationen zum Versand so bereit zu stellen, dass der Kunde ohne Umwege erfährt, was auf ihn zukommt: „Wer Letztverbrauchern gewerbs- oder geschäftsmäßig oder regelmäßig in sonstiger Weise Waren oder Leistungen zum Abschluss eines Fernabsatzvertrages anbietet, hat (...) anzugeben, ob zusätzlich Fracht-, Liefer- oder Versandkosten oder sonstige Kosten anfallen.”, heißt es dazu in der Preisangabenverordnung. Fallen Versandkosten an, so muss der Verbraucher auf deren Höhe hingewiesen werden. 

Auf Aussagen, wie etwa „Für Versand in andere Länder bitte nachfragen” sollte daher verzichtet werden. Solche Angaben werden gern und oft abgemahnt. 

Weitere Abmahnungen

Unerlaubte Nutzung von Bildern

Wer? Plus EDV OHG
Wie viel? 500 Euro (Schadensersatz)
Betroffene? Händler im Allgemeinen

Diesmal hat es auch wieder eine nicht-wettbewerbsrechtliche Abmahnung in den Abmahnmonitor geschafft: Es geht hier wieder um Urheberrecht. Wer ohne die erforderliche Erlaubnis die Bilder eines Fremden nutzt, riskiert neben kostenpflichtigen Abmahnungen auch Schadensersatzforderungen, denn: Für die Nutzung fremder Bilder wird in der Regel eine Lizenzgebühr verlangt. Wird ein Bild ohne Erlaubnis genutzt, so entgeht dem Rechteinhaber genau diese Lizenz. 

Fehlende Grundpreisangabe

Wer? Ido-Verband
Wie viel? 232,05 Euro
etroffene? Online-Händler im Allgemeinen

Neben der Angabe zu den Versandkosten, verpflichtet die Preisangabenverordnung auch zur Angabe eines Grundpreises. Diese soll für eine bessere Vergleichbarkeit einzelner Packungsgrößen sorgen und hat stets in der Nähe zum Gesamtpreis zu erfolgen. Besonders achtsam sollten Händler sein, die zu dem eigentlichen Produkt noch eine kostenlose Beigabe anbieten: Wird beispielsweise zu einer großen Flasche Saft noch eine kleine kostenlos dazugegeben, so muss das im Grundpreis berücksichtigt werden.

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