Abmahnmonitor

IDO-Verband mahnt jetzt auch wegen Verpackungsgesetz ab

Veröffentlicht: 16.10.2019 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 22.06.2022
Pakete

Wer? IDO-Verband
Wie viel? 232,05 Euro
Betroffene? Online-Händler im Allgemeinen

Nun ist auch der IDO auf das Thema Verpackungen aufmerksam geworden: Seit Anfang dieses Jahres gilt das neue Verpackungsgesetz. In ihr wird die Pflicht zur Lizenzierung von Verpackungen geregelt, die beim Verbraucher typischerweise in der Tonne landen. Neu ist diese Pflicht nicht. Sie existiert bereits seit Mitte der 90er und soll – salopp gesagt – denjenigen für die Entsorgung von Müll aufkommen lassen, der ihn beim Endkonsumenten in Umlauf bringt. Dennoch gibt es erst seit dem neuen Verpackungsgesetz Abmahnungen. Der Grund ist die neu dazugekommene Registrierungspflicht bei der Stiftung Zentrale Stelle. Diese verwaltet die Datenbank LUCID, in der sich jeder eintragen lassen muss, der systembeteiligungspflichtige Verpackungen in Umlauf bringt. Da LUCID öffentlich einsehbar ist, kann so jeder Mitbewerber einsehen, wer seiner Pflicht nachkommt – und wer eben nicht.
Wenn auch Sie eine Abmahnung zum Verpackungsgesetz erhalten haben, zögern Sie nicht - wenden Sie sich an den Händlerbund .

Weitere Abmahnungen

Fehlende Grundpreisangabe

Wer? Ramon Gebauer (durch Internetrecht-Rostock)
Wie viel? 1.358,86 Euro
Betroffene? Online-Händler

Wer Verbrauchern Produkte anbietet, die nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche verkauft werden, ist dazu verpflichtet, einen Grundpreis anzugeben. Dieser muss unmissverständlich, klar erkennbar und gut lesbar erfolgen. Die Pflicht dazu entfällt lediglich, wenn der Gesamtpreis mit dem Grundpreis übereinstimmt. Das ist beispielsweise beim 100-Gramm-Becher Joghurt der Fall. Wird hingegen beispielsweise Salz im 25-Kilo-Sack verkauft, so ist eine Grundpreisangabe pro einem Kilogramm zwingend notwendig. Bei Produkten, wo das Nenngewicht beziehungsweise Nennvolumen nicht über 250 Gramm oder Milliliter liegt, kann der Grundpreis pro 100 Gramm beziehungsweise Milliliter angegeben werden.

Abmahnungen wegen sogenannter Liquids

Wer? Culami GmbH & Co. KG (durch ANKA Rechtsanwälte)
Wie viel? k. a. 
Betroffene? Liquid-Händler

Derzeit sollten Händler, die mit Produkten für E-Zigaretten, wie beispielsweise Liquids, handeln, ihren Shop noch einmal genauer unter die Lupe nehmen: In der letzten Woche wurden gleich mehrere Händler abgemahnt. Dabei geht es meist um den fehlenden Gefahrenhinweis beim Versand (wir berichteten). Aber auch der fehlende Warnhinweis bezüglich der Gefahren, die von Nikotin ausgehen, wird abgemahnt. 

Kommentare  

#4 Angelika Fiol 2019-11-16 10:29
Es wäre doch einfacher, diese Entsorgung gleich in den Preis der Verpackungen hineinzurechnen , den jeder bezahlt, der Verpackungen kauft. _So bräuchte man dieses ganze Verpackungsgese tz und die umständliche Umsetzung mitsamt Meldepflicht etc nicht. Es wäre für alle preiswerter und viel weniger Arbeit. So muss diese gesamte Verpackungsbüro kratie auch wieder bezahlt und gehändelt werden. Deutscher Bürokratiewahns inn vom Feinsten!
Zitieren
#3 Redaktion 2019-10-17 07:57
Hallo Anke,

damit sind die Hinweise gemeint, die auf das Paket gehören, wenn Gefahrgut versendet wird.

Beste Grüße,
die Redaktion
Zitieren
#2 Julian 2019-10-16 15:02
Bei Produkten, wo das Nenngewicht beziehungsweise Nennvolumen nicht über 250 Gramm oder Milliliter liegt, >>> muss
Zitieren
#1 Anke 2019-10-16 14:27
Gefahrenhinweis e beim Versand? Was ist hier genau gemeint?
Zitieren

Schreiben Sie einen Kommentar

Newsletter
Abonnieren
Bleibe stets informiert mit unserem Newsletter.