Abmahnmonitor

Fehlende Datenschutzerklärung – ein teurer und vermeidbarer Fehler

Veröffentlicht: 29.01.2020 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 29.01.2020
DSGVO-Schrftzug an einer Tafel

Wer? kitzVenture GmbH (durch Kanzlei am Güterbahnhof)
Wie viel? 413,90 Euro
Betroffene? Online-Händler im Allgemeinen

Seit gut eineinhalb Jahren halten fünf Buchstaben die komplette Branche auf Trapp: ein D, das S, gefolgt von einem G und einem V, abgerundet mit einem O. Unter anderem müssen seit der Geltung der DSGVO eine Vielzahl von neuen Informationspflichten in der Datenschutzerklärung umgesetzt werden. Dass ein Fehlen der kompletten Datenschutzerklärung abgemahnt wird, ist nicht explizit eine Neuerung durch die DSGVO, sondern war auch davor schon gängig. Bei dieser uns vorliegenden Abmahnung wird jedoch das Fehlen der Datenschutzerklärung bemängelt - ohne weitere Erläuterungen zum Verstoß. 

Weitere Abmahnungen

Widersprüchliche Widerrufsfristen bei Ebay

Wer? MH My-Musthave (über die Kanzlei Sandhage)
Wie viel? 334,75 Euro
Betroffene? Ebay-Händler für Taschen u.a.

Die Ebay-Kurzhinweise sollen den Kaufinteressenten einen schnellen Überblick über ihre Rechte geben, ohne dass diese lange Rechtstexte lesen müssen. Bei Angabe der Widerrufsfrist innerhalb der Ebay-Kurzinformationen (unterhalb der Artikelbeschreibung) sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass die Volltextbelehrung und die Kurzinformationen inhaltlich identisch sind, das heißt, dass beide eine deckungsgleiche Widerrufsfrist angeben:

2020 01 29 09 16 19 Ebay Screenshot Widerrufsfrist 29 01 20

Ein kurzer Check der Artikel bei Ebay wird alle Händler vor einer ähnlichen Abmahnung schützen. Widerspruch gefunden? Hier geht’s entlang zur Fehlerkorrektur vom Händlerbund.

Tipp: Auch eine Frist von einem Monat ist nicht mit einer 30-Tage-Frist zu verwechseln, da ein Monat eben nicht notwendigerweise 30 Tage haben muss.

Unberechtigte Verwendung der VW-Marken

Wer? Volkswagen AG (über die Kanzlei Lubberger Lehment)
Wie viel? 1973,90 Euro
Betroffene? Händler von Fahrzeug-Zubehör

Viele Händler, die Waren von Drittanbietern verkaufen, sind sich nicht bewusst, dass sie die Logos und Markennamen der bekannten Vorbilder nicht oder nur sehr eingeschränkt verwenden dürfen. Daher ist es nicht verwunderlich, dass die Automobilbranche meist eher mit dem Ersatzteilmarkt für Kfz-Zubehör kämpfen und unberechtigte Markennutzung unterbinden muss. Die kostenintensiven Abmahnungen plagen besonders Kfz-Händler, die Ersatzteile und Zubehör für die Fahrzeuge der Großen vertreiben. Aktuell kam es wieder Abmahnungen gegen Händler, die unberechtigt die Marke „VW“ verwenden. Aufgrund der Höhe der geforderten Beträge raten wir zu rechtlichem Beistand.

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