Von „realen“ Rechtsanwälten

Polizei warnt vor Welle gefälschter Abmahnungen

Veröffentlicht: 04.02.2020 | Geschrieben von: Melvin Louis Dreyer | Letzte Aktualisierung: 04.02.2020
Online-Betrug mit Angel

Das niedersächsische Landeskriminalamt warnt vor gefälschten Mahnschreiben. Dabei handelt es sich um E-Mails, die augenscheinlich von wirklich existierenden Rechtsanwälten stammen. Tatsächlich handelt es sich aber offenbar um betrügerische Schreiben. Wie es seitens der Polizei heißt, versuchen die Täter die Empfänger dazu zu bringen, einen in der E-Mail eingefügten Link zu öffnen, der die genaue Aufstellung der Rechnung bzw. eines Vergleichs enthalten soll.

Phishing: Links sollten nicht geöffnet werden

Das Landeskriminalamt warnt dringend davor, diesen Link zu öffnen. In den von der Polizei geprüften E-Mails funktionierten die Links zwar nicht mehr, es sei jedoch nicht auszuschließen, dass sich noch Nachrichten mit einem wirksamen Link im Umlauf befinden. 

Die E-Mails sollen mit den Worten „namens uns in bevollmächtigung unseres Mandanten fordern wir Sie hiermit gemäß §§ 102, 77 89 Nr. 51,82 10, 24a UrhG...“ oder „... §§ 101, 71 89 Nr.5, 88 20, 13c StPo auf: es zu unterlassen geschützes Musik und Film - Repertoire unseres Mandanten…“ beginnen und sie erscheinen zumindest auf den ersten Blick recht seriös. Es wird vermutet, dass eine Vielzahl solcher E-Mails im Umlauf sind.

Hinter den Links kann sich einerseits Schadsoftware befinden, wie beispielsweise Trojaner. Es ist jedoch auch möglich, dass bestimmte Daten abgefragt werden, etwa zur Kreditkarte, oder dass zum Hochladen von Personaldokumenten aufgefordert wird. Genauere Informationen sind auch dem Landeskriminalamt nicht bekannt. Es wird jedoch darum gebeten, die scheinbaren Absender – die echten Rechtsanwälte – nicht weiter zu kontaktieren. Diese sind weder Absender noch Verfasser dieser E-Mails.

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