Abmahnmonitor

PU-Leder – mit der Bezeichnung wollen euch Abmahner ans Leder

Veröffentlicht: 05.02.2020 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 19.07.2022
Brandzeichen - echtes Leder

Wer? MH My-Musthave (über die Kanzlei Sandhage)

Wie viel? 413,64 Euro

Betroffene? Ebay-Händler für Taschen u.a.

In zahlreichen Werbeanzeigen (insbesondere aus dem Möbel-, Bekleidungs- und Taschenhandel) findet man Wortverbindungen mit dem Begriff „Leder“ (z. B. „PU-Leder“). Wird ein Produkt mit dem Wortbestandteil „Leder“ beworben, muss es auch tatsächlich aus Leder bestehen. Handelt es sich um ein anderes Material, welches in Beschaffenheit, Struktur, Oberfläche, Aussehen oder in anderen Eigenschaften lediglich lederähnlich ist, besteht die Gefahr einer Irreführung. Nicht erlaubt sind Begriffe wie „PU-Leder“ oder „Textilleder“, da sie nicht gängig seien, um vom Verbraucher als Fake-Leder erkannt zu werden. Wortverbindungen mit dem Begriff „Leder" sind nur für die handelsüblichen Bezeichnungen „Lederfaserstoff“ oder „Kunstleder“ zulässig.

Denken Sie daran, dass ein Fake-Leder-Produkt hingegen ein Textilartikel sein kann, wenn er aus Textilfasern besteht. Dann gelten alle Vorschriften für die Textilkennzeichnung.

Weitere Abmahnungen

Fehlender OS-Link

Wer? Ido Verband
Wie viel? 232,05 Euro
Betroffene? Online-Händler allgemein

Man kann fast schon wieder sagen „Und täglich grüßt das Murmeltier“. Unser Abmahnmonitor weist in regelmäßigen Abständen auf diesen Klassiker unter den Abmahnungen hin. Schon seit 9. Januar 2016 – also seit gut vier Jahren – muss sich auf jeder Webseite, auf der Waren oder Dienstleistungen bestellt werden können, ein Hinweis zur Streitbeilegungsplattform der Europäischen Kommission (sog. „OS-Plattform“) befinden. Der Strom an Abmahnungen betreffend den Hinweis zur OS-Plattform reißt immer noch nicht ab. Denken Sie nicht nur an Ihren Online-Shop, sondern auch an die Shops auf Marktplätzen. Der OS-Link ist auf Facebook und Co., also bei einer reinen Präsentation ohne Kaufmöglichkeit, keine Pflicht.

 

Verletzung der Markenrechte von Playboy

Wer? Playboy Enterprises International, Inc. (über die Kanzlei Unit4 IP)
Wie viel? 1.973,90 Euro
Betroffene? Online-Händler allgemein

Die Häschenköpfe des Playboy haben weltweite Bekanntheit. Dass diese in vielfacher Form rechtlich geschützt sind, ist nicht verwunderlich Ein Händler hat jedoch bei Ebay unter der Bezeichnung „Playboy" Aufkleber mit einem Bildzeichen „Häschenkopf“ angeboten, welches erkennbar der berühmten Marke nachgebildet ist. Es besteht somit eine Verwechslungsgefahr, welche zu einer teuren Abmahnung führte. Die Herausgeberin des berühmten Playboy-Magazins und Inhaberin der Marken „Playboy“ und „Playboy-Häschenkopf“ stellt nun 2000 Euro für die Verletzung in Rechnung.

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