16.000 Euro

Markenrechtliche Abmahnungen wegen Spuckschutz

Veröffentlicht: 22.04.2020 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 01.07.2022
Skeptischer Geschäftsmann

Seit einigen Wochen gehören er fest zur Einrichtung vieler Läden, Praxen oder sogar Taxis: Die Rede ist vom Spuckschutz. Dabei handelt es sich um eine gebogene Wand aus Acrylglas, die das Personal, aber auch die Kunden effektiv vor einer Tröpfcheninfektion schützen soll.

Post vom Anwalt aus Österreich

Solche Spuckschutze werden unter anderem seit Jahren von dem Familienbetrieb des Geschäftsführers Alexander Grünke in Wuppertal produziert. Der Verkauf läuft gerade wegen Corona gut. Allerdings sorgt der Brief eines Anwaltes aus Österreich für Verwirrung. Wie Grünke gegenüber ZDF Länderspiegel in einem Interview berichtet, soll er seinen Spuckschutz umbenennen und 16.250 Euro zahlen. Hintergrund ist eine Markeneintragung.

Eintragung im Register der EU

Eine Firma in Österreich hat sich den Begriff „Spuckschutz“ als Marke im europäischen Markenregister eintragen lassen. Dies geschah bereits im Jahr 2013.

„Wir sehen das nicht als Marke, sondern als beschreibenden Begriff für das Ding selbst“, sagt Grünke dazu gegenüber dem ZDF. Damit trifft er den Nagel auf den Kopf: Beschreibende oder geläufige Begriffe sind gerade nicht markenschutzfähig. Damit soll verhindert werden, dass die Verwendung von Gewohnheitsbegriffen teuer wird. Ein Schutz von solchen Worten kann einfach nicht Sinn und Zweck der Sache sein. „Das wäre ja genauso, als würde ich mir die Kaffeemaschine schützen lassen“, heißt es weiter vom Geschäftsführer.

Das sieht die Gegenseite natürlich anders. Diese sei zu Abwehrmaßnahmen genötigt, um den Bestand der Marke zu sichern, teilt der Anwalt auf Nachfrage des ZDF mit. Neben dem Wuppertaler Unternehmen seien noch andere Betriebe abgemahnt worden. 

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