Corona-Pandemie

Abgemahnt: Eventim will Ticketpreise nicht erstatten

Veröffentlicht: 27.04.2020 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 28.04.2020
Abgesagtes Fußballspiel

Einschränkungen müssen die Menschen wohl noch sehr lange hinnehmen. Auch die meisten Konzerte und Veranstaltungen werden 2020 nicht oder wie geplant stattfinden. Der Konzert- und Veranstaltungsvermittler Eventim zeigte sich nun offenbar uneinsichtig und will den Käufern von Tickets, die ihr Geld zurückverlangen nicht entgegenkommen. Eine Abmahnung der Verbraucherzentrale NRW ist nun die Quittung dafür. 

Kein Konzert, kein Geld!

Seien es die geschlossenen Geschäfte oder stornierte Flüge. Wegen der Corona-Pandemie müssen sich viele Menschen stark einschränken. Auch Konzerte, Sportveranstaltungen oder andere Events mit großen Menschenansammlungen sind wegen der Gesundheitsgefahren für 2020 wohl überwiegend von der Tagesordnung gestrichen. Ist das Event ersatzlos gestrichen, besteht ein Erstattungsanspruch auf den Ticketpreis.

Meist wagen die Veranstalter aber schon einen optimistischen Blick in die Zukunft und legen neue Termine fest. Nicht jedem passt aber dieser Ausweichtermin und die Kunden möchten ihr Geld zurück. Die Verlegung einer Veranstaltung müssen Verbraucher grundsätzlich nicht akzeptieren und können die Eintrittskarte zurückgegeben und den Kaufpreis und ggf. angefallene weitere Kosten (z. B. Versandkosten, Vorverkaufsgebühr) zurückverlangen. Betroffenen stellt die Verbraucherzentrale sogar ein Muster-Schreiben für genau diese Fälle zur Verfügung. Bedarf daran haben wohl einige Eventim-Kunden.

Vorgehen von Eventim „nicht akzeptabel”

Wer seine Karten auf der Webseite von Eventim bestellt hat, wird wohl mit Gegenwehr rechnen müssen. Wie die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in der vergangenen Woche mitteilte, haben sich viele Verbraucher beschwert, dass der große Ticketvermittler Eventim weder Geld zurückerstatten, noch Gutscheine ausstellen will.

Eventim verweigert die Erstattung mit der Begründung, die Tickets seien weiterhin gültig. Anders sieht dies die Verbraucherzentrale, die Eventim daraufhin abmahnte. Bis zum 17. April hatte das Unternehmen Gelegenheit, eine Unterlassungserklärung abzugeben, was jedoch nicht geschah. Die Verbraucherzentrale prüft nun weitere Schritte.

Die Behörde spricht sich auch noch einmal deutlich gegen den Plan der Bundesregierung aus, Verbraucher in solchen Konstellationen zum Akzeptieren von Gutscheinen zu verpflichten. Mit Gutscheinen gäben sie Unternehmen zinslose Kredite – und tragen das Insolvenzrisiko.

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