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Abmahnung wegen fehlender Ausweisung der Mehrwertsteuer auf Ebay?

Veröffentlicht: 06.05.2020 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 06.05.2020
Schreibtisch mit Laptop und Ebay-Startseite

Wer? Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e. V.
Wie viel? 243,95 Euro
Betroffene? Ebay-Händler 

Wer hat sich als Kunde noch nicht über die Mehrwertsteuer geärgert und sich gewünscht, das Produkt einfach netto (ohne lästige Steuern) kaufen zu können? Klar ist Preiswerbung daher ein hochsensibler Bereich im Wettbewerb. Um vor bösen Überraschungen bei der Bestellung geschützt zu sein, müssen die Preise im gesamten Online-Handel als Bruttopreise angegeben werden. Bei Online-Angeboten ist darauf auch deutlich genug hinzuweisen. Die Angaben zur Mehrwertsteuer (und zu den Versandkosten) müssen dem Angebot eindeutig zugeordnet werden sowie leicht erkennbar, deutlich lesbar und gut wahrnehmbar sein. Dem wird man gerecht, wenn am Preis der Zusatz „inkl. MwSt.“ ergänzt wird. Insbesondere bei Ebay muss die Option daher unbedingt aktiviert werden. 

Auf dem Marktplatz von Ebay sind diese Vorgaben erfüllt, wenn die entsprechende Option im Verkaufsformular aktiviert wurde. Dann erscheint auf der Artikelseite, die jeder Käufer/Bieter aufrufen muss, unmittelbar unter dem Sofort-Kaufen-Preis oder dem aktuellen Gebot der Hinweis „inkl. MwSt.“. Ebay informiert auch ausführlich über Pflichten nach der Preisangabenverordnung auf dem eigenen Rechtsportal

Weitere Abmahnungen

Desinfektionsmittel ohne Kennzeichnung 

Wer? Trade Texx GmbH (über Rechtsanwalt Faustmann)
Wie viel? 1171,60 Euro
Betroffene? Händler von Bioziden

Desinfektionsmittel sind kein Spielzeug und können bei falscher Anwendung sogar mehr Schaden anrichten als Nutzen. Kein Wunder, dass die Liste der Vorgaben für die Produktion, Bewerbung und Kennzeichnung von Desinfektionsmitteln endlos ist. Allerdings hätte sich der Abmahner, über die wir hier berichten, für die 1171,60 Euro etwas mehr Mühe geben können. Der Verstoß wird lediglich lapidar gerügt mit „Sie haben die Inhaltsstoffe und diese nach dem konkreten Anteil anzugeben. Die Angaben sind zentrale, um die Wirksamkeit transparent zu machen, sowie um den Verwender in Bezug auf die Unvertröglichkeit etc. zu schützen.“ Tatsächlich fehlt jegliche Angabe zur Rechtsgrundlage, auf die man sich bezieht. Nichtsdestotrotz sollte Händlern nach dem Lesen unseres Artikels zur Kennzeichnung von Desinfektionsmitteln künftig dieser Fehler nicht mehr unterlaufen.

Spielzeugkennzeichnung

Wer? Metauro OHG (über Rechtsanwalt Hoffmann)
Wie viel? 887,03 Euro
Betroffene? Händler von Spielzeug

Gemäß der Vorschriften über die Sicherheit von Spielzeug sind entsprechende Warnhinweise auch für Spielzeug deutlich sichtbar, leicht lesbar, verständlich und in zutreffender Form zu machen. Handelt es sich um kleine Spielzeuge oder Teile, die leicht von unter dreijährigen Kindern verschluckt werden können, so ist ein entsprechender Hinweis anzubringen. Das setzt man am besten über ein auf dem Spielzeug selbst fest angebrachtes Etikett oder alternativ über die Verpackung um. Diese Gefahrenhinweise gehören allerdings nicht nur auf das Spielzeug, sondern müssen im Online-Shop beispielsweise in der Produktbeschreibung für den Kunden vor Abschluss des Kaufvertrages ersichtlich sein.

Kommentare  

#6 Redaktion 2020-05-07 09:34
Hallo Christina und Martin,

sehr kluge Frage. Tatsächlich klärt sie sich beim genauen Lesen des Gesetzes, denn die Preise enthalten die Mehrwertsteuer trotzdem. Sie werden lediglich in der RECHNUNG nicht gesondert ausgewiesen (als Betrag). Schaut gerne mal hier für weitere Infos: haendlerbund.de/.../...

Beste Grüße,
die Redaktion
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#5 Redaktion 2020-05-07 09:32
Hallo Irmgard,

ja, wir sind derzeit der Auffassung, dass auch Kleinunternehme r ihre Preise inkl. MwSt. angeben müssen, da auch diese theoretisch die Mehrwertsteuer enthalten. Sie wird nur unter anderen Umstände abgeführt oder einbehalten.

Beste Grüße,
die Redaktion
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#4 Redaktion 2020-05-07 09:28
Hallo E.Klee,

du hast recht, auf die Differenzbesteu erung sind wir nicht eingegangen, da sie nicht Thema der Abmahnung war und auch sonst aus unserer Erfahrung sehr wenige Leute betrifft. Gerne schieben wir den Tipp noch nach: Ebay-Händler aktivieren daher auch bei allen Ebay-Artikeln, die der Differenzbesteu erung unterliegen, die von Ebay vorgegebene Option „inkl. MwSt.“. In der Artikelbeschrei bung bei Ebay sollte im Falle von differenzbesteu erte Ware daher ein klarstellender Hinweis erfolgen: „Diese Ware unterliegt der Differenzbesteu erung. Die im Kaufpreis enthaltene Mehrwertsteuer wird in der Rechnung nicht gesondert ausgewiesen.“

Beste Grüße,
die Redaktion
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#3 Christine Kierndorfe 2020-05-07 08:43
Sehr geehrte Frau Bachmann,

ich habe eine Frage:
bei meinen Ebay-Angeboten steht automatisch unter dem Kaufpreis -(inkl. MwSt.)
Das dürfte das Problem gelöst haben, aber wenn in der Artikelbeschrei bung folgendes steht:

Diese Ware unterliegt nach § 25a UstG der Differenzbesteu erung. Eine anteilige Mehrwertsteuer ist nicht ausweisbar.

Ist dann diese Angabe nicht widersprüchlich?

Gerne warte ich auf Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

Christine und Martin Kierndorfer
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#2 Erwin Klee 2020-05-06 16:40
Ihr Artikel „inkl. MwSt.“ im Online Handel/Ebay

hier wurde leider nicht auf die Differenzbesteu erung Gemäss §25a Absatz1UstG. hingewiesen, schade.
Ist öffter mal ein Reklamierungsgr und auf der Käuferseite.
MfG.
E.Klee
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#1 Irmgard Poppen 2020-05-06 15:54
Hallo Frau Bachmann, die Sache mit der Mehrwertsteuer, gilt die auch für ein Kleinunternehmerstatus?
LG Irmgard
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