Abmahnmonitor

Benutzte Retouren!? Diese Hinweise führen zur Abmahnungen

Veröffentlicht: 20.05.2020 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 06.07.2022
Retouren Pakete

Egal, welche Katastrophen über die Welt hereinbrechen. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass sich zumindest die Abmahner nicht kleinkriegen lassen. So war es weniger verwunderlich, dass auch in der aktuellen Coronavirus-Krise kein Halt beim Abmahnen gemacht wird. In den letzten Tagen hagelte es wenig verwunderlich Abmahnungen des Ido Verbandes. Außerdem sind die fehlenden Garantiebedingungen sowie das Vorgehen gegen scheinprivate Händler ein Thema gewesen.

Wer? Ido Verband
Wie viel? 232,05 Euro
Betroffene? Online-Händler allgemein

Kunden, die online einkaufen, sollen gegenüber Käufern im stationären Handel nicht benachteiligt werden. Im Ladengeschäft können die Produkte anders als im Online-Shop begutachtet und oft sogar an- und ausprobiert werden. Im Geschäft vor Ort steht dafür ein Ausstellungsstück zur Verfügung. Nach dem Willen des Gesetzgebers soll auch bei einem Einkauf über das Internet das Recht garantiert werden, eine Ware zu testen.

Erleidet die Ware während der Widerrufsfrist deswegen einen Wertverlust, so muss dieser vom Verbraucher nur dann ersetzt werden, wenn der Wertverlust auf einen Umgang mit der Ware zurückzuführen ist, der zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise der Ware nicht notwendig war. Abgemahnt wurde hier vom Ido Verband diese Formulierung: „Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben.". Dieser Text ist jedoch veraltet und entspricht nicht mehr dem geltenden Recht.

Folgende Formulierung in der Widerrufsbelehrung ist ausreichend und abschließend: „Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.”.

Weitere Abmahnungen

Garantiebedingungen

Wer? VSM Deutschland GmbH (durch Marquardt Rechtsanwälte)
Wie viel? 1242,84 Euro
Betroffene? Händler allgemein
Was? Fehlende Garantiebedingungen

Eine Garantie ist im Gegensatz zu einer gesetzlichen Gewährleistung eine freiwillige Leistung des Händlers, des Hersteller oder eines Dritten. Wer jedoch mit einer Garantie wirbt, muss die entsprechenden Garantiebedingungen dem Verbraucher vollständig und gut sichtbar darstellen. Diese können dabei direkt am Artikel erfolgen oder über eine Verlinkung auf eine gesonderte Seite, über die diese aufgerufen werden können. Es genügt aber nicht, die Garantiebedingungen nachzuliefern. Achtung: Selbst, wenn man als Händler keine Garantie anbietet, ist man zur Nachforschung verpflichtet. Sobald ein Dritter, z. B. der Hersteller, eine Garantie für das Produkt anbietet, muss darüber im Shop mit informiert werden.

Wer? Hasan Köker (durch Rechtsanwalt Göktekin)
Wie viel? 1358,86 Euro
Betroffene? Händler von Elektronik
Was? Scheinprivates Handeln

Besonders die einfach zugänglichen Online-Plattformen sind ein Magnet für sog. scheinprivate Händler, die angeben, den Verkauf als Privatperson zu tätigen. Die meisten dieser scheinprivaten Verkäufer wollen damit gesetzliche Pflichten, beispielsweise Steuer- und Gewährleistungsvorschriften, umgehen. Werden auf einer Internet-Plattform über längere Zeit professionell Artikel und in gewissen Umfang angeboten, ist dies ein Indiz für ein gewerbliches Handeln. Dann müssten diese Anbieter ihren Käufern ein Widerrufsrecht gewähren oder für Mängel an den Artikeln einstehen. Wie eine aktuelle Abmahnung zeigt, lässt sich der Abmahner und sein Anwalt den Rechtstipp teuer bezahlen.

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