Abmahnmonitor

Datenschutzerklärung? Ja! Aber bitte nur die eigene!

Veröffentlicht: 27.05.2020 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 27.05.2020
Copyright auf Tafel

Wer? AdSimple GmbH (über die Kanzlei Kuntze, Mayer und Beyer)
Wie viel? 1500,00 Euro
Betroffene? Online-Händler allgemein

Die Sorge, wegen eines Datenschutzverstoßes belangt zu werden, ist groß. Um nicht angreifbar zu sein, befindet sich auf nahezu jeder Website eine Datenschutzerklärung. Die Frage, ob auch Wettbewerbs- und Verbraucherverbänden sowie Konkurrenten eine Abmahn- und Klagebefugnis bei DSGVO-Verstößen (durch eine fehlende Datenschutzinformation) zusteht, wird immer noch heiß diskutiert. 

Ein Punkt ist jedoch seit jeher unumstritten: Die Datenschutzerklärung selbst muss für jeden Shop angepasst und individuell erstellt werden. Copy und Paste ist in keinem Fall eine Option. Besorgt man sich Texte aus dem Netz, können die zum einen falsch und veraltet sein. Zum anderen macht man sich hierfür schadensersatzpflichtig wegen einer Urheberrechtsverletzung. In der Summe ist eine solche Abmahnung schlimmstenfalls sogar um ein Vielfaches teurer als es die eigentlichen Rechtstexte direkt vom Anwalt gewesen wären.

Weitere Abmahnungen

Markenrechtsverletzung

Wer? Zapf Creation AG (durch die Kanzlei Zierhut IP)
Wie viel? 2.305,40 Euro
Betroffene? Händler von Spielzeug

Dass man von Drittanbietern hergestellte Produkte nicht unter der Original-Marke vertreiben darf, versteht sich von selbst. Um den Herstellern und Verkäufern von Zubehör oder Ersatzteilen für Markenprodukte einen gewissen Schutz vor den Markeninhabern zu gewähren, öffnet sich das Markenrecht zugunsten der Händler solcher Nicht-Originale. Diesen muss es erlaubt sein, diejenigen Waren konkret  zu benennen, für die ihre Waren bestimmt sind (hier Zubehör für Puppen, z. B. Kleidung Baby Born).

Problematisch ist vorliegend aber die Tatsache, dass man jede andere Puppe mit ähnlichen Maßen ebenfalls in die Puppenkleidung stecken können wird. Damit liegt eine Markenrechtsverletzung vor, da die Klarstellung eben nur eine bestimmte Marke herausgreift.

Japanischer Abmahner

Wer? Sekiguchi Co., Ltd. (durch die Kanzlei Fareds)
Wie viel? 887,02 Euro
Betroffene? Händler von Spielzeug, u. a. 

Fehlende Widerrufsbelehrung und der nicht-anklickbare OS-Link können in unserem Abmahnmonitor kaum noch überraschen. Auch die Kanzlei Fareds versendet im Namen ihrer Mandanten regelmäßig Abmahnungen zu den bekannten Themen. Recht neu scheint jedoch die Sekiguchi Co., Ltd. als Mandant der Kanzlei zu sein.

Besonders an diesem Fall ist, dass die abmahnende Firma ihren Sitz in Tokio haben soll. Ob und inwieweit hier ein Wettbewerb mit deutschen Händler bestehen soll, ist daher noch zu klären. 

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