Kurzmeldung

Google soll 28 Euro (!) DSGVO-Bußgeld zahlen

Veröffentlicht: 27.07.2020 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 05.07.2022
Google Hauptquartier in den USA

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) räumt Betroffenen ein Auskunftsrecht ein. Sie können Verantwortliche zur Auskunft über die personenbezogenen Daten auffordern, die verarbeitet werden. Die Auskunft muss nach Artikel 12 DSGVO unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats erteilt werden. Dauert die Beauskunftung zu lang, stellt dies einen Verstoß gegen die DSGVO dar.

Bußgeld in Ungarn

Ein solcher Verstoß wurde von den Behörden in Ungarn festgestellt: Der Suchmaschinenbetreiber Google soll laut dem DSGVO-Portal die Frist von einem Monat überschritten haben. Die Behörde verhängte daraufhin am 16. Juni 2020 ein Bußgeld in Höhe von 28 Euro.

Dieses Bußgeld zeigt, wie unterschiedlich sich die Umsetzung der DSGVO in der EU darstellt. Zwar ist derzeit nicht bekannt, dass wegen einer Fristüberschreitung ein Bußgeld in Deutschland verhängt wurde; zumindest in der Theorie müsste ein Kleinstunternehmer mit etwa 1.000 Euro Bußgeld rechnen. In der Praxis weichen Betroffene allerdings auch eher auf den zivilrechtlichen Weg aus und verlangen vom Verantwortlichen Schadensersatz. 

Abschreckend?

Wie die Behörden in Ungarn auf dieses Bußgeld kommen, ist nicht bekannt. Sicher ist allerdings, dass die DSGVO von den Mitgliedstaaten verlangt, dass Behörden „wirksame, verhältnismäßige und abschreckende“ Maßnahmen treffen sollen, um Verstöße gegen den Datenschutz abzustrafen. Inwiefern sich Google nun abgeschreckt fühlt, ist ebenfalls nicht bekannt. 

Newsletter
Abonnieren
Bleibe stets informiert mit unserem Newsletter.