Datentransfer in die USA

Nach Privacy-Shield-Urteil: Datenschutzbeschwerden gegen Webseitenbetreiber eingereicht

Veröffentlicht: 19.08.2020 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 05.07.2022
Zerbrochener Schild

Einen Monat, nachdem der EuGH erklärt hat, dass das Abkommen über den Transfer personenbezogener Daten von der EU in die USA (Privacy Shield) rechtswidrig ist, kündigt sich neuer Ärger für Unternehmen an: Noyb, die von Max Schrems gegründete Datenschutzorganisation, hat Beschwerden gegen 101 europäische Firmen eingereicht.

Beschwerden gegen Sky, Chefkoch und Wiwo

Neben 94 Unternehmen aus dem EU-Ausland, richten sich die Beschwerden t3n zufolge auch gegen sieben deutsche Webseiten. Betroffen sind netzwelt.de, sky.de, tvspielfilm.de, express.de, derwesten.de, wiwo.de und chefkoch.de. Es wurden aber auch Datenschutzbeschwerden gegen Google und Facebook eingereicht. Die vollständige Liste aller betroffenen Unternehmen kann auf der Seite der Datenschutzaktivisten eingesehen werden.

Konkret geht es darum, dass die betroffenen Seiten Daten über Google-Analytics und Facebook-Connect-Integrationen weiterleiten. Google und Facebook fallen aber laut Schrems unter die Überwachungsgesetze der USA. Unter dieser Voraussetzung würde keine Rechtsgrundlage für den Datentransfer bestehen. 

„Der EuGH hat ausdrücklich erklärt, dass man die Standardvertragsklauseln nicht verwenden kann, wenn der Empfänger in den USA unter diese Überwachungsgesetze fällt“, wird Aktivist Max Schrems dazu zitiert. Er wolle den Druck auf Unternehmen aus den USA und der EU schrittweise erhöhen. Daher fordert er die Datenschutzbehörden auf, einzuschreiten. 

Entscheidung des EuGHs zum Privacy Shield

Hintergrund der Beschwerden ist die vor einem Monat gefällte Entscheidung des Europäischen Gerichtshof zum Privacy Shield. Max Schrems, der sich schon seit Jahren für den Datenschutz stark macht, hatte den Anstoß zu dem Verfahren gegeben. In seinem Urteil (Schrems II) hat der EuGH festgestellt, dass in den USA kein angemessenes Datenschutzniveau herrscht und das Abkommen zum Datentransfer, das sogenannte Privacy Shield, damit rechtswidrig ist. Neben dem Privacy Shield gibt es allerdings noch die Möglichkeit, auf sogenannte Standardvertragsklauseln zu setzen, um den Datentransfer zu US-amerikanischen Firmen rechtlich zu stützen. Diese Standardvertragsklauseln sind aber nur dann einsetzbar, wenn der Datenschutz tatsächlich eingehalten wird.

Ob die Beschwerden von Noyb tatsächlich Konsequenzen haben werden, bleibt allerdings abzuwarten. Die Situation, mit der sich die Datenschutzbehörden gerade beschäftigen, ist jedenfalls nicht neu: Der Vorgänger des Privacy Shields, Safe Harbor, wurde vom EuGH 2015 (Schrems I) gekippt. Den Anstoß lieferte auch damals Max Schrems. Das Nachfolgeabkommen ließ einige Monate auf sich warten. In dieser Zeit wurden die Unternehmen durch die Datenschutzbehörden geschont. 

(Mehr dazu im FAQ des Händlerbundes.)

Kommentare  

#1 Carsten 2020-08-19 12:26
Hallo,
das ist für uns Webseiten und Shopbetreiber echt eine Plage diese dauernden Änderungen... ständig muss man hinterher sein - es gibt einen Scanner mit dem man zumindest mal einen ersten Eindruck bekommt ob die eigene Seite auch Probleme hat -> [Anm.: Link von der Redaktion entfernt]
Erstaunlich was da so auftaucht... unter anderem auch hier ;-)

cheers
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