Abmahnmonitor

Achtung, Bußgeld! Energiekennzeichnung von Elektrogeräten

Veröffentlicht: 28.10.2020 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 28.10.2020
Haushaltsgeräte mit einer Energiekennzeichnung

Wer? Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Was? Keine korrekte Energiekennzeichnung
Wie viel? Es liegt nur eine Verwarnung vor
Betroffene? Händler von Elektrogeräten

Kunden müssen in Online-Shops umfassend über die verschiedenen Produkte informiert werden. Auch mit Blick auf Elektrogeräte gibt es zahlreiche Vorschriften. Das Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz (EnVKG) sowie die Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (EnVKV) schreiben unter anderem Kennzeichnungspflichten energieverbrauchsrelevanter Produkte vor, z. B. Kühlschränke, Waschmaschinen. Ergänzt wird dies durch zahlreiche weitere Spezialvorschriften für die einzelnen Produktsparten wie Fernsehgeräte oder Weiße Ware.

Doch obwohl sich viele Verbraucher gern am Energielabel orientieren und die Verwendung für Händler für zahlreiche Elektrogeräte zwingend ist, gibt es in vielen Online-Shops immer noch Mängel. Ein Verstoß wäre daher nicht nur ein Wettbewerbsverstoß, sondern kann auch von den Behörden als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden. Hier ging es nochmal gut und es wurde seitens der Behörde nur verwarnt.

Weitere Abmahnungen

Verstoß gegen das Elektrogesetz

Wer? Juwelier Chronotage GmbH (über Rechtsanwalt Gereon Sandhage)
Wieviel? 1.655,32 Euro
Betroffene? Händler von Uhren, Schmuck und Accessoires

Abmahnungen, die mithilfe der Kanzlei Sandhage versendet werden, sind seit Jahren Dauergast in unserem Abmahnmonitor. Gründe für die Abmahnungen waren regelmäßig ein fehlender oder nicht-klickbarer OS-Link oder veraltetete Widerrufsbelehrungen. Nun liegen uns einige Abmahnungen vor, deren Abmahner wir bisher noch nicht kennen. Die Firma Juwelier Chronotage aus Nürnberg soll Händler von Uhren, Schmuck und Accessoires sein. Abgemahnt werden von dieser Firma über die Kanzlei Sandhage Verstöße gegen das Elektrogesetz.

So sind alle Hersteller oder ihre Bevollmächtigen vor dem Verkauf verpflichtet, sich bei der Stiftung mit ihrer Geräteart und Marke zu registrieren und die Geräte mit der eindeutigen Identifizierung des Herstellers und Kennzeichnung zu versehen. Erfolgt diese Registrierung nicht oder nicht ordnungsgemäß, dürfen diese Geräte nicht in den Verkehr gebracht werden. Für Vertreiber gilt dieses Verbot ebenfalls. Sie dürfen diese Geräte nicht verkaufen, wenn die Hersteller nicht ordnungsgemäß registriert sind. Auch Uhren, soweit sie batteriebetrieben sind, fallen unter das Elektrogesetz und unterliegen diesen Pflichten.

Detox-Werbung

Wer? KiaTi Vertriebs GmbH (über die Kanzlei Brehm)
Wie viel? 1.905,18 Euro
Betroffene? Händler von Lebensmitteln

Vor der herannahenden Weihnachtszeit, in der gerne einmal öfter zu Lebkuchen, Gänsekeule und Glühwein gegriffen wird, wollen viele noch einmal ihr Gewissen bereinigen. Da kommen Schlagwörter wie Abnehmen, Entschlacken oder Detox wie gerufen. Gerade jetzt wirken Werbeversprechen wie „Der leckere Detox Tee zum Abnehmen und gesunden Entschlacken“ Wunder beim Kunden. Wird einem Lebensmittel eine gesundheitsbezogene Aussage zugesprochen (z. B. das Entgiften), dann ist dies nur zulässig, wenn diese Aussage auch speziell zugelassen wurde. Lebensmittel dürfen gemäß der Health-Claims-Verordnung (HCVO) nur in einem ganz engen Rahmen mit gesundheitsbezogenen Aussagen beworben werden. Vereinfacht gesprochen dürfen solche Aussagen nur dann getätigt werden, wenn sie sich auf allgemein anerkannte wissenschaftliche Nachweise stützen.

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