Abmahnmonitor

OS-Link: Warum gibt es (immer noch) so viele Abmahnungen?

Veröffentlicht: 04.11.2020 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 06.07.2022
Comic-Mann wischt sich Träne weg und fragt "Why?"

Wer? u.a.: Harald Durstewitz (durch Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH)
Wie viel? 480,12 Euro
Betroffene? Ebay-Händler

In den unzähligen vergangenen Abmahnmonitoren auf unserem Infoportal war kein Thema so oft vertreten wie der fehlende Hinweis auf die OS-Plattform. Mittlerweile haben das die meisten Händler auch umgesetzt. Da müssen die Abmahner nun etwas tiefer in die Trickkiste greifen und das Gesetz liefert genug Material. Aus aktuellem Anlass möchten wir daher noch einmal auf die unzähligen Abmahnungen hinweisen, die unter anderem über die Kanzlei Sandhage sowie aktuell wieder vermehrt über die Kanzlei Fareds im Namen ihrer jeweiligen Mandanten versendet werden.

Laut der sog. ODR-Verordnung besteht für Online-Händler in der Europäischen Union eine Verpflichtung, auf ihren Webseiten mit Kaufmöglichkeit einen Link zur europäischen OS-Plattform einzustellen. So weit so gut. Doch genau dieser Link ist die Achillesferse vieler Händler, insbesondere auf Plattformen. Während die Ergänzung des Hinweises generell einfach machbar ist, treten bei der Umsetzung offenbar noch Schwierigkeiten und Unklarheiten auf. Dafür sprechen die unzähligen Abmahnungen, die der Händlerbund täglich bearbeitet.

Daher an dieser Stelle noch einmal der dringende Aufruf, es den Abmahnern nicht mehr so einfach zu machen. Folgender Hinweistext sollte im Impressum ergänzt werden: „Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, aufrufbar unter https://ec.europa.eu/odr.“

Bei Ebay kann man sich beispielsweise ebenfalls einfach mit einem html-Code behelfen, der einen anklickbaren Link in den Verkäuferinformationen erzeugt. Eine genaue Anleitung und den html-Code gibt beispielsweise der Händlerbund.

Weitere Abmahnungen

Geneva-Uhren

Wer? Falk Valentin (über die Kanzlei Lutz Schröder)
Wie viel? 865,00 Euro
Betroffene? Händler von Uhren
Was? Unzulässige Verwendung der Bezeichnung „Geneva“ für Uhren

Die Schweiz ist bekannt für guten Käse, ihre Kräuterbonbons... und eben auch für hochwertige Uhren. Genau wie Autos „Made in Germany“ genießen daher die Uhren aus der Schweiz einen besonderen Ruf hinsichtlich Qualität, Verarbeitung und Lebensdauer. Durch die Produktion in der Schweiz entstammen die Uhren im Vergleich zu anderen Herkunftsländern althergebrachter Fertigungskunst. Werbeaussagen zum Vertrieb von Uhren als „Geneva“ sind daher zu unterlassen, wenn die für die Herstellung der Uhren wesentlichen Fertigungsschritte nicht im Kanton Genf stattgefunden haben. Nicht nur der Verband der Schweizerischen Uhrenindustrie mahnt solche Angebot im Internet ab, sondern auch der o. g. Abmahner.

Fahrzeug-Dekoration

Wer? Red Bull GmbH (über die Kanzlei Taliens)
Wie viel? --
Betroffene? Händler von KfZ-Zubehör
Was? Markenrechtsverletzung „Red Bull“

Abmahnungen großer (deutscher) Automobilbauer sind nichts Neues im Handel. So haben wir bereits über die Abmahnungen wegen der Nachbildung der Audi-Ringe berichtet. In der vergangenen Woche sind wir erneut auf Abmahnungen aufmerksam gemacht worden. Betroffen waren Händler, die Motorrad-Zubehör verkauften, unter anderem Sticker mit dem Red-Bull-Logo. Außerdem kann auch jegliches anderes Merchandising betroffen sein, wie Basecaps oder Gurtpolster, die bekannte Logos von Audi, Volkswagen oder eben Red Bull tragen, ohne hierfür über eine entsprechende Lizenz zu verfügen. Handelt ist es sich nicht um offizielle Lizenzware, ist eine Nutzung der Logos nicht ohne extra Erlaubnis möglich. Ansonsten ist das ein Verstoß gegen die Markenrechte. 

Kommentare  

#1 Rocco Spitzner 2020-11-04 16:43
Vielen Dank auch wieder für diese hilfreiche Information.
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