Abmahnmonitor

Rechtstexte im Fließtext sind Abmahngrund

Veröffentlicht: 17.11.2020 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 17.11.2020
Buchstabensalat

Wer? Ido-Verband
Wie viel? 226,20 Euro
Betroffene? Online-Händler allgemein

Häufig ist es beim Handel auf Plattformen so, dass die Rechtstexte in ihrer html-Formatierung nicht einwandfrei übernommen werden. Dass sich die Mühe aber lohnt, die ursprüngliche übersichtliche Formatierung wieder herzustellen, zeigt eine aktuelle Abmahnung aus dem Hause Ido.

Eine ordnungsgemäße Belehrung über das gesetzliche Widerrufsrecht liege nicht vor, wenn der Text der Widerrufsbelehrung als Fließtext und ohne erkennbare Absätze und Zwischenüberschriften vorgehalten wird. Von einer klaren und verständlichen Belehrung des Verbrauchers über sein gesetzlich bestehendes Widerrufsrecht könne dann nicht mehr gesprochen werden, so der bekannte Abmahnverein in seiner Begründung.

Tatsächlich bestätigen auch die Gerichte: Rechtstexte im Fließ-/ oder Blocktext sind nicht transparent und deutlich genug. Der Verbraucher kann hier die einzelnen Regelungen nicht leicht zur Kenntnis nehmen und eine ordnungsgemäße Belehrung über das gesetzliche Widerrufsrecht ist nicht mehr gewährleistet. Ein entsprechendes Urteil hatte der BGH schon (zur alten Rechtslage) getroffen und vor allem auf die Zwischenüberschriften, die sich nun auch im gesetzlichen Muster befinden, wert gelegt (Urteil vom 01.12.2010, Az.: VIII ZR 82/10).

Weitere Abmahnungen 

Grundpreise bei Kosmetik

Wer? Ido-Verband
Wie viel? 226,20 Euro
Betroffene? Online-Händler allgemein

Der Grundpreis ist der Preis je Mengeneinheit (also Kilo, Gramm, Liter etc.), einschließlich der Umsatzsteuer und soll dem Verbraucher einen leichteren Preisvergleich ermöglichen. Abmahnungen wegen dem fehlenden Grundpreis sind jedoch gang und gäbe im E-Commerce. Darum wollen wir uns im heutigen Abmahnmonitor speziell der Grundpreispflicht bei Kosmetik widmen.

  • Eine Ausnahme von der Pflicht zur Angabe des Grundpreises besteht bei kosmetischen Mitteln, die ausschließlich der Färbung oder Verschönerung der Haut, des Haares oder der Nägel dienen. Warum diese Ausnahme? Weil der Preis gerade keine relevante Information ist. Den Kauf eines Nagellacks oder Haarfärbemittels macht der Verbraucher üblicherweise von anderen Kriterien als dem Preis abhängig, etwa einem schnellen Erfolg. Diese Produkte sind in der Praxis jedoch in den wenigsten Fällen zutreffend, da die meisten Kosmetika u. a. auch pflegende Wirkung haben.
  • Bei kosmetischen Produkten, die über ein Nenngewicht oder Nennvolumen von weniger als 10 Gramm oder Milliliter verfügen, ist ebenfalls kein Grundpreis erforderlich.
  • Auf die Angabe des Grundpreises darf verzichtet werden, wenn Waren „verschiedenartige Erzeugnisse enthalten, die nicht miteinander vermischt oder vermengt sind”. Das kommt bei Sets aus diversen Kosmetika in Betracht. 

Verletzung der Marke Knirps 

Wer? doppler H. Würflingsdobler GmbH (über die Kanzlei Bauer und Volpert)
Wieviel? noch nicht benannt 

Herbszeit heißt auch Regenzeit. Ohne Regenschirm sollte man derzeit nicht das Haus verlassen. Wie Tempo-Taschentücher sind auch andere Alltagsbegriffe, wie hier der Knirps-Regenschirm, als Marke eingetragen. Die Verwendung der Marke Knirps sollte daher unterbleiben, wenn man keine solchen Regenschirme im Angebot hat. Zudem sollte jegliche andere Beanspruchung, z. B. durch eine eigene Markenanmeldung, unterlassen werden.

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