Abmahnmonitor

Neue Abmahnungen wegen Verpackungsgesetz – Was ist zu tun?

Veröffentlicht: 02.12.2020 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 22.06.2022
Recycling Symbol aus Papier

Wer? Ido-Verband
Wie viel? 226,20 Euro
Betroffene? Online-Händler allgemein

Es ist mal wieder an der Zeit, an eine fehlende oder unzureichende Verpackungsregistrierung zu erinnern, da es hierzu immer und immer wieder Abmahnungen (durch den Ido-Verband) gibt. Durch unseren Bericht zur jährlichen Mengenmeldung hat unsere Redaktion wieder ein paar Händler erreicht, denen die Regelungen aus dem Verpackungsgesetz noch nicht geläufig sind. Daher hier die Kurzfassung, die eine lästige und unnötige Abmahung ausmerzen wird: 

Da jeder Online-Händler zwangsläufig Verpackungen für den Versand der Waren an den Endkunden verwendet, muss er sich im Herstellerregister registrieren lassen, bevor er die Verpackungen erstmals in den Verkehr bringt (§ 9 Verpackungsgesetz). 

Das hat für die Praxis zur Folge, dass nahezu jeder Online-Händler verpflichtet ist, sich bei der zuständigen Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister in dem dort geführten Register zu registrieren. Händler sollten sich diesen Aufwand auch unbedingt machen und die Registrierung nachholen oder bei Bedarf fehlende Angaben ergänzen. Die Angaben im Register werden dann teilweise für jedermann einsehbar veröffentlicht, was es den Abmahnern so leicht macht. Hier gibt es noch einmal ausführliche Hinweise von Händlerbund in einem umfangreichen Whitepaper.

Weitere Abmahnungen

Widersprüchliche Widerrufsfristen

Wer? Wetega UG (durch Rechtsanwalt Sandhage)
Wie viel? 326,31 Euro
Betroffene? Online-Händler von Powerbanks und Uhren u.a.

Dass Händler Verbrauchern ein Widerrufsrecht anbieten müssen und die Kunden auch entsprechend darüber zu informieren sind, steht außer Frage. Händler müssen aber genau darauf achten, dass die Angaben innerhalb ihres Shops in sich stimmig sind, da sonst der Käufer in die Irre geführt wird. Banner, FAQ-Seiten oder die (automatisierten) Hinweise auf Plattformen können häufig Ursache für solche Widerprüche sein, wenn dort beispielsweise eine Monatsfrist für den Widerruf beworben oder erläutert wird, in der eigentlichen Widerrufsbelehrung jedoch nur die gesetzliche 14-tägige Widerrufsfrist verankert ist. Dann ist der Kunde verwirrt und weiß nicht was gilt. Wie unser Beispiel zeigt, ist die kostenpflichtige Abmahnung die Quittung dafür.

Wichtig: Auch die Frist von 30 Tagen ist nicht identisch mit der Monatsfrist, da eben nicht jeder Monat 30 Tage hat. Besonders bei Ebay ist dieser Widerspruch wegen der angezeigten Kurzhinweise ein Problem.

Herrnhuter Sterne

Wer? Herrnhuter Sterne GmbH (über die Kanzlei SKW Schwarz Rechtsanwälte)
Wie viel? 3058,80 Euro
Was? Verkauf von Kopien

Der erste Advent ist bereits vorbei und die meisten Haushalte haben ihre jährliche Festdekoration aus dem Keller oder vom Dachboden geholt. Nicht nur in Ost-Sachsen gehören die bunten Herrnhuter Sterne zur Pflichtausstattung. Wie man sich denken kann, sind diese, stammend aus dem Ort Herrnhut im sächsischen Landkreis Görlitz in der Oberlausitz, als Marke rechtlich geschützt. Es gilt daher nicht nur in der Adventszeit: Wo Herrnhuter Stern drauf steht, muss auch Herrnhuter Stern drin sein und keine traurige Kopie aus Fernost.

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