Post vom Grinch: Der Weihnachts-Abmahnmonitor

Alle Jahre wieder... Kommt die Abmahnung!

Veröffentlicht: 23.12.2020 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 23.12.2020
Cool Santa

Wer? Santa Claus (über die Kanzlei am Nordpol)
Was? Persönlichkeitsverletzung

Leicht dicklich, nett lächelnd und mit langem, weißen Rauschebart. Natürlich dürfen der markante Mantel und die Mütze nicht fehlen. Hat Coca Cola wirklich den Weihnachtsmann erfunden? Vielleicht sollte sich Coca Cola daher mal, sollte Netflix noch nicht leer geschaut worden sein, „The Christmas Chronicles” ansehen. Dann wüssten sie es besser! Shame on you Coca Cola! Es wird Zeit, hier mal ein Gericht zu konsultieren, denn das Persönlichkeitsrecht besagt, dass jeder Mensch das Recht hat, zu bestimmen wer seinen Namen (Recht am eigenen Namen) benutzen darf. Sei es für Werbezwecke, Presseberichte oder als Kunstmotiv. Gegen seinen Willen darf Santa nicht für werbliche Zwecke eingespannt werden. Allein er entscheiden darüber, ob sein Name (oder sein liebliches Antlitz) auf Cola-Flaschen und Trucks verwendet werden darf. 

Weitere Abmahnung

Wer? Rudolf (über den WWF)
Was? Verstoß gegen die StVZO, Tierarbeit

Weihnachten ist das Fest der Liebe, an dem Frieden und Besinnlichkeit dominieren sollten. Doch die Geschenke unter dem Weihnachtsbaum kommen nicht alleine dorthin. Wer deshalb alle Hände voll zu tun hat, ist der Weihnachtsmann (aka Knecht Ruprecht, das Christkind oder Santa Claus). Denn dieser muss seine Rentiere nämlich auf 1040 Kilometer pro Sekunde (!) anfeuern, um eine Strecke von etwa 7,5 Millionen Kilometer zurück zu legen. Denn nur so bekommen alle Kinder pünktlich ihre Geschenke (manch Versanddienstleister könnte sich davon eine Scheibe abschneiden, aber dieses Jahr wollen wir mal nicht so streng sein). Peta und der WWF sind deshalb nicht sehr erfreut und haben ein hübsches Briefchen an den Nordpol zugestellt. Dank Microsoft wissen wir ja, was die Rentiere darüber denken.

Zu einer Massenabmahnung könnte die Problematik werden, wenn sich auch noch Dasher, Dancer, Prancer, Vixen, Comet, Cupid, Donner und Blitzen entscheiden, gegen den Weihnachtsmann vorzugehen und vor dem Arbeitsgericht zu klagen.

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