Weitergabe von Mitgliederdaten

VfB Stuttgart soll 300.000 Euro DSGVO-Bußgeld zahlen

Veröffentlicht: 11.03.2021 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 06.07.2022
Mercedes-Benz Arena in Stuttgart

Bereits im September 2020 bekam der VfB Stuttgart Post von Baden-Württembergs Landesdatenschutzbeauftragten Stefan Brink. Dem VfB wurde vorgeworfen, in den Jahren 2016 und 2017 die Daten von zehntausenden Mitgliedern widerrechtlich an Dritte weitergegeben zu haben.

Beeinflussung von Mitgliedern

Ein Rückblick: Im Sommer 2017 plante die Clubführung eine Ausgliederung der Profifußballsparte in eine AG. Um die Mitglieder für die entsprechende Abstimmung zu beeinflussen, sollen Daten an Dritte weitergegeben worden sein – unter anderem an die Fanseite „Fokus VfB“, heißt es. Diese erwecke zwar einen neutralen Eindruck, stehe aber auf der Seite der Clubführung und sei daher dazu verwendet worden, die Mitglieder zu beeinflussen. Als es dann 2017 zu der Abstimmung kam, stimmten rund 84 Prozent für die durch die Clubführung gewollte Ausgliederung. Die Ausgliederung in eine AG sollte unter anderem den Weg den Weg für Investoren ebenen: So war Daimler bereit, 11,75 Prozent der Anteile für 41,5 Millionen Euro zu erwerben. 

Datenschutzniveau soll nun verbessert werden

Stefan Brink beurteilt diesen Umgang mit Mitgliederdaten abschließend als „fahrlässige Verletzung der datenschutzrechtlichen Rechenschaftspflicht“. Daher soll der VfB Stuttgart nun ein Bußgeld in Höhe von 300.000 Euro zahlen. Da die Verstöße in die Zeit vor der Datenschutzgrundverordnung fallen, ist das Bußgeld vergleichsweise gering. Das damals gültige Bundesdatenschutzgesetz sah deutlich geringere Sanktionen bei Verstößen vor.

Der Club zeigt sich bezüglich der widerrechtlichen Weitergabe einsichtig: So berichtet Golem, dass man die Mitglieder und Fans um Entschuldigung bitte. Man werde weitreichende Maßnahmen ergreifen, um das Datenschutzniveau in technischer und organisatorischer Hinsicht zu verbessern.

Der Landesdatenschutzbeauftragte betonte, dass diese Kooperationsbereitschaft ungewöhnlich sei. Die einvernehmliche Lösung überzeuge den Datenschützer. Der VfB hat nicht vor, Rechtsmittel einzulegen. 

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