Abmahnmonitor

Teure Abmahnung gegen Ebay-Händler wegen Fehler im Kleingedruckten

Veröffentlicht: 01.09.2021 | Geschrieben von: Julia Petronis | Letzte Aktualisierung: 06.07.2022
Lupe über Vertrag

Wer mahnt ab? Asia-In Binder (durch die Kanzlei Waschau) 
Wie viel? 1.295,43 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler allgemein

Wegen zahlreicher Fehler auf seiner Website wurde ein Händler von asiatischen Lebensmitteln auf Ebay abgemahnt. In seinem Impressum fehlten die Daten zur Kontaktaufnahme. Sowohl der Name des Händlers, als auch Telefonnummer und E-Mail-Adresse waren nicht auffindbar. Beim Angebot von Waren im Fernabsatz ist der Händler allerdings zwingend verpflichtet, Angaben zu seiner Identität und seiner Erreichbarkeit mitzuteilen. Unterlässt er die erforderlichen Angaben, stellt dies einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht dar.

Außerdem fehlte der sogenannte OS-Link, der den Verbrauchern leicht zugänglich sein sollte und auf die Online-Streitbeilegungsplattform hinweist. Die Zurverfügungstellung des Zugangs zur Plattform ist ebenso verpflichtend und unbedingt vom Händler einzuhalten. 

Der Händler beging jedoch noch weitere Fehler: Er machte auf seiner Website keine Angaben darüber, wann und wie der Kunde eine verbindliche Bestellung abgibt und es zu einem Vertragsschluss kommt. Auch fehlten Auskünfte über die Speicherung und die Zugangsmöglichkeit des Vertragstextes für den Kunden nach Vertragsschluss. Lücken bei der Gesamt- und Grundpreisangabe und bei der Belehrung zum Widerrufsrecht kamen auch noch zum Vorschein. Alles in allem kam diese Vielzahl von Mängeln den Ebay-Händler teuer zu stehen.

Weitere Abmahnungen

Verwendung unwirksamer Klauseln

Wer mahnt ab? Ido-Verband
Wie viel? 232,05 Euro 
Wer ist betroffen? Online-Händler allgemein

Der Ido-Verband stellte kürzlich einen Verstoß eines Händlers für Dekorationsartikel fest, der diesem eine Abmahnung einbrachte. Der Händler verstieß in seinen AGB mit einer Klausel gegen geltendes Recht zum Nachteil seiner Kunden. In dieser Klausel hieß es: „Der Kunde ist verpflichtet, die Ware nach Übergabe unverzüglich auf Schäden, Fehler und Vollständigkeit zu überprüfen. Offensichtliche Mängel und Fehlmengen sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen gerechnet ab Übergabe schriftlich anzuzeigen. Anderenfalls verfallen die Gewährleistungsansprüche. Transportschäden hat der Kunde sofort per Einschreiben mit Rückschein spezifiziert gegenüber dem Transportführer zu rügen.”

Darin liegt ein Verstoß gegen § 307 Abs. 1 und Abs. 2 BGB, da die Klausel eine Verkürzung der gesetzlichen Verjährungsfristen zur Folge hat. Legt man die Klausel zum Nachteil des Kunden aus, enthält sie die Regelung, dass der Verbraucher Mängel und Fehler sofort rügen muss, sonst entfallen seine Gewährleistungsansprüche. Eine solche Beschränkung der Gewährleistungsansprüche ist jedoch unzulässig.

Unberechtigte Verwendung von Produktbildern und -beschreibungen

Wer mahnt ab? Benji’s Gewürzwerkstatt GbR (durch Rechtsanwältin Himburg)
Wie viel? Keine Kostennote
Wer ist betroffen? Online-Händler allgemein

Ein weiterer Online-Händler bekam es mit einem wahren Klassiker der Abmahnungen zu tun. Auf der Website seines Online-Shops und auch auf seinem Instagram-Account benutzte er urheberrechtlich geschützte Produktfotos, ohne Zustimmung des Rechteinhabers und ohne dass er dafür eine Lizenz besaß. Konkret ging es um insgesamt 29 Bilder. Dazu kam auch noch die unberechtigte Benutzung der Produktbeschreibungen, denn diese sind ebenso urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht einfach weiterverwendet werden. Beide unberechtigten Nutzungen durch den Online-Händler stellten einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar.

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