Abmahnmonitor

„Bekömmlicher“ Kaffee kann teuer werden

Veröffentlicht: 06.10.2021 | Geschrieben von: Hanna Hillnhütter | Letzte Aktualisierung: 25.10.2021
Kaffee

Angabe „bekömmlich“ für Händler nicht so bekömmlich

Wer mahnt ab? Verband sozialer Wettbewerb
Wie viel? 238 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler von Lebensmitteln

Wer Lebensmittel verkauft, muss vorsichtig sein, mit welchen Eigenschaften er diese bewirbt. Ein Online-Händler für Kaffee bewarb sein Produkt mit der Eigenschaft „bekömmlich“. Nach Art. 10 Abs. 3 der Health-Claims-Verordnung dürfen nichtspezifische gesundheitsbezogene Angaben nur gemacht werden, wenn ihnen eine in einer der Listen nach Artikel 13 oder 14 enthaltene spezielle gesundheitsbezogene Angabe beigefügt wird. Bei der Werbung mit der Aussage, dass der Kaffee „bekömmlich“ sei, ist dies jedoch nicht der Fall. Eine Verletzung dieser Vorschrift stellt auch eine Verletzung gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb dar. Der Händler wurde von einem Mitbewerber abgemahnt und muss nun die Abmahnkosten tragen. 

Weitere Abmahnungen

1500 Euro für den Verstoß von Ausstechförmchen

Wer mahnt ab? Kunstverlag Alfons Walde (vertreten durch Jakober Rechtsanwälte)
Wie viel? 1.501,19 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler allgemein

Ein Online-Händler verkaufte in seinem Shop ein Ausstechförmchen mit einem Ziegenmotiv. Dabei missachtete er, dass es sich dabei um ein urheberrechtlich geschütztes Werk handelt. Der Urheber des Werkes wurde darauf aufmerksam und ließ ihm eine Abmahnung zu kommen. Der Verkauf verstößt direkt gegen mehrere Normen des Urheberrechts. Der Händler muss somit gut 1.500 Euro zahlen und versichern, dass er alle Werke vollständig aus dem Internet entfernt. 

Verstoß gegen das Verpackungsgesetz

Wer mahnt ab? Wetega UG (durch Rechtsanwalt Sandhage) 
Wie viel? 238 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler allgemein

Wieder einmal wurde wegen eines Verstoßes gegen das Verpackungsgesetz abgemahnt. Die Wetega UG vertreten durch Rechtsanwalt Sandhage. Online-Händler, die registrierungspflichtige Verpackungen nutzen, müssen diese nach § 9 des Verpackungsgesetzes registrieren. Wird dies missachtet, flattert schnell eine Abmahnung ins Haus. So erging es auch einem Online-Händler auf Ebay. Der Händler sollte sich nun schnellstmöglich um eine Registrierung kümmern, sonst kann es noch teurer werden.

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